Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitslosengeld. Erstattungspflicht als wirtschaftliche Härte

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Für den Arbeitgeber stellt die Erstattung von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitnehmer insoweit eine "unzumutbare wirtschaftliche Belastung" iS von § 128 Abs 4 AFG idF des AFKG dar, als die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld nach der rechtskräftigen Kündigung verlängert wird (hier durch § 106a AFG) und für den Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung die Verlängerung des Arbeitslosengeldzeitraums und damit die Erhöhung des Erstattungsanspruchs nicht vorhersehbar war.

2. Dies gilt unabhängig davon, ob das Unternehmen durch die unvorhersehbare Erhöhung der Erstattungspflicht in eine konkret nachgewiesene wirtschaftliche Notlage gerät oder nicht.

3. Das Vorliegen einer "unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung" iS von § 128 Abs 4 AFG idF des AFKG kann auch noch im Rechtsmittelverfahren gegen einen sogenannten "Folgebescheid" geltend gemacht werden, und zwar auch dann, wenn der sogenannte "Grundlagenbescheid" mit dem die Erstattungspflicht dem Grunde nach festgestellt wurde, bestandskräftig ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2732383

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