Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Befristung der Ermächtigungen leitender Krankenhausärzte im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung

 

Orientierungssatz

Eine generelle Befristung von Chefarztermächtigungen (hier: 2 Jahre) ist unzulässig. Entscheidend ist vielmehr die Entwicklung der Bedarfssituation. Dies haben die Zulassungsgremien im Rahmen der Prüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ausreichende ärztliche Versorgung" zu prüfen. Hierbei steht den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Gerichten nur beschränkt überprüfbar ist.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 02.12.1992; Aktenzeichen 6 RKa 33/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2039010

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