Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Befristung der Ermächtigungen leitender Krankenhausärzte im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung
Orientierungssatz
Eine generelle Befristung von Chefarztermächtigungen (hier: 2 Jahre) ist unzulässig. Entscheidend ist vielmehr die Entwicklung der Bedarfssituation. Dies haben die Zulassungsgremien im Rahmen der Prüfung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ausreichende ärztliche Versorgung" zu prüfen. Hierbei steht den Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum zu, der von den Gerichten nur beschränkt überprüfbar ist.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI2039010 |
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