Entscheidungsstichwort (Thema)

Kein Unfallversicherungsschutz während Skiausfahrt. keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Gemeinschaftsveranstaltung (hier: mehrtägige Skiausfahrt) steht dann nicht unter Unfallversicherungsschutz nach der RVO, wenn die ohne Zuschußleistungen des Arbeitgebers von diesem lediglich gebilligt wird und die ausfallende Arbeitszeit anderweit eingearbeitet werden muß.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.11.1994; Aktenzeichen 6 RKa 13/93)

 

Fundstellen

Breith. 1994, 118

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