Entscheidungsstichwort (Thema)
Kein Unfallversicherungsschutz während Skiausfahrt. keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung
Leitsatz (amtlich)
Eine Gemeinschaftsveranstaltung (hier: mehrtägige Skiausfahrt) steht dann nicht unter Unfallversicherungsschutz nach der RVO, wenn die ohne Zuschußleistungen des Arbeitgebers von diesem lediglich gebilligt wird und die ausfallende Arbeitszeit anderweit eingearbeitet werden muß.
Nachgehend
Fundstellen
Breith. 1994, 118 |
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