Entscheidungsstichwort (Thema)
Berufskrankheit. Tatbestandsvoraussetzung. Oro-Hypopharynx-Karzinom. Quasi-Berufskrankheit. haftungsausfüllende Kausalität. neue medizinische Erkenntnisse
Orientierungssatz
1. Zur Nichtanerkennung eines Oro-Hypopharynx-Karzinoms (Krebserkrankung des Mund-Rachenraumes) eines Gießereiarbeiters nach Einwirkung von Nickel, Chromrauchen und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Asbest als Listenberufskrankheit gemäß BKVO Anl 1 Nr 4109, 4110 und Quasi-Berufskrankheit gemäß § 551 Abs 2 RVO.
2. Als Hauptrisikofaktoren für die Entstehung von Oro- und Hypopharynx-Karzinomen sind Alkohol- und Zigarettenmißbrauch bekannt. Beide Faktoren stellen bereits einzeln hochpotente Kanzerogene dar, potenzieren aber im Zusammenwirken das Risiko für die Entstehung eines Oro-Hypopharynx-Karzinoms.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1785528 |
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