Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 22 Absatz 1 des Signaturgesetzes[2] [Bis 14.08.2013: Kosten für Amtshandlungen nach § 22 Abs. 1 des Signaturgesetzes]

 

1.

1.1

Gebühren[3] [Bis 14.08.2013: Kosten] nach § 22Abs. 1 Nr. 1 des Signaturgesetzes

Gebührennummer[4] [Bis 14.08.2013: Kostennummer] Individuell zurechenbare öffentliche Leistung[5] [Bis 14.08.2013: Amtshandlung] Euro
1 Prüfung und Erteilung einer Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes Gebühr nach Zeitaufwand
2 Ablehnung eines Antrages auf Akkreditierung nach § 15 Abs. 4 des Signaturgesetzes oder Rücknahme oder Widerruf einer Akkreditierung nach § 15 Abs. 5 des Signaturgesetzes Gebühr nach Zeitaufwand
3 Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs im Rahmen des Verfahrens nach § 15 Abs. 1 bis 6 des Signaturgesetzes 2500
4 Überprüfung von Prüfberichten und Bestätigungen nach § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes 3500
5 Maßnahmen im Falle des Widerrufs oder der Rücknahme einer Akkreditierung oder im Falle der Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieters nach § 15 Abs. 6 des Signaturgesetzes Gebühr nach Zeitaufwand
6 Prüfungen und andere Maßnahmen nach § 19 des Signaturgesetzes Gebühr nach Zeitaufwand
1.2

Gebühren[6] [Bis 14.08.2013: Kosten] nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes

Gebührennummer[7] [Bis 14.08.2013: Kostennummer] Individuell zurechenbare öffentliche Leistung[8] [Bis 14.08.2013: Amtshandlung] Euro
7 Ausstellung eines qualifizierten Zertifikates sowie dessen Sperrung nach § 16 Abs. 1 des Signaturgesetzes 500
8 Ausstellung einer Bescheinigung nach § 16 Abs. 3 des Signaturgesetzes 500
1.3

Gebühren[9] [Bis 14.08.2013: Kosten] nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 des Signaturgesetzes

Gebührennummer[10] [Bis 14.08.2013: Kostennummer] Individuell zurechenbare öffentliche Leistung[11] [Bis 14.08.2013: Amtshandlung] Euro

 

Erteilung einer Anerkennung als Bestätigungsstelle oder Prüf- und Bestätigungsstelle nach § 18 Abs. 1 des Signaturgesetzes nach

 

9 a) § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes 2500
10 b) § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes 2500
11 c) § 17 Abs. 3 des Signaturgesetzes 1000

 

Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung oder Rücknahme oder Widerruf einer Anerkennung für Tätigkeiten nach

 

12 a) § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes 2500
13 b) § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes 2500
14 c) § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes 1000
15 Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs im Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 1 des Signaturgesetzes 1000
1.4

Gebühren[12] [Bis 14.08.2013: Kosten] nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 des Signaturgesetzes

Gebührennummer[13] [Bis 14.08.2013: Kostennummer] Individuell zurechenbare öffentliche Leistung[14] [Bis 14.08.2013: Amtshandlung] Euro
16 Bearbeitung einer Anzeige nach § 4 Abs. 2 und 3 des Signaturgesetzes und erstmalige Überprüfung der Einhaltung des Signaturgesetzes und dieser Verordnung nach § 19 des Signaturgesetzes Gebühr nach Zeitaufwand
17 Stichprobenartige Prüfungen im Rahmen der Aufsicht nach § 19 Abs. 1 des Signaturgesetzes im Falle der Feststellung eines Verstoßes gegen die für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes maßgeblichen Vorschriften des Signaturgesetzes oder dieser Verordnung Gebühr nach Zeitaufwand
18 Anlassbezogene Prüfungen und andere Maßnahmen nach § 19 Abs. 1 des Signaturgesetzes im Falle eines Verstoßes gegen die für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes maßgeblichen Vorschriften des Signaturgesetzes oder dieser Verordnung Gebühr nach Zeitaufwand
1.5

Gebühren[15] [Bis 14.08.2013: Kosten] nach § 23 Abs. 1 des Signaturgesetzes

Gebührennummer[16] [Bis 14.08.2013: Kostennummer] Individuell zurechenbare öffentliche Leistung[17] [Bis 14.08.2013: Amtshandlung] Euro
19 Bearbeitung einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 dieser Verordnung einschließlich der Aufnahme in das Zertifikatsverzeichnis nach § 18 Abs. 1 Satz 4 dieser Verordnung Gebühr nach Zeitaufwand
2.

Stundensätze und Km-Pauschale für Kfz-Einsatz

Gebührennummer[18] [Bis 14.08.2013: Kostennummer] Stundensatz/Km-Pauschale Euro
20 Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte 125
21 Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte 95
22 Beamte des mittleren Dienstes oder vergleichbare Angestellte 69
23 Kraftfahrzeugeinsatz 0,70 Euro/km
[1] Geändert durch Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013. Anzuwenden ab 15.08.2013.
[2] Geändert durch Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013. Anzuwenden ab 15.08.2013.
[3] Geändert durch Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013. Anzuwenden ab 15.08.2013.
[4] Geändert durch Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013. Anzuwenden ab 15.08.2013.
[5] Geändert durch Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013. Anzuwenden ab 15.08.2013.
[6] Geändert durch Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07.08.2013. Anzuwenden ab 15.08.2013.
[7] Geändert durch...

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