Rz. 8

Die d.o.o. wird nach Eintragung im Gerichtsregister automatisch im slowenischen Handelsregister registriert, ihr wird eine Identifikationsnummer (matična številka) zugeteilt und sie wird der nationalen Klassifikation entsprechend nach dem Unternehmensgegenstand eingeordnet.

 

Rz. 9

Anschließend ist jede Handelsgesellschaft bei der Finanzverwaltung, der Zollbehörde (falls die Gesellschaft am internationalen Warenverkehr teilnimmt), bei der Slowenischen Rentenanstalt und der Slowenischen Anstalt für Krankenversicherung zu registrieren. Ihre Geschäftstätigkeit kann die Handelsgesellschaft aufnehmen, sobald sie beim Handelsgericht eingetragen wurde und einen ggf. erforderlichen Bescheid der zuständigen Verwaltungsbehörde über die Erfüllung technischer, gesundheitlicher, ökologischer und anderer Bedingungen, die im Zusammenhang mit bestimmten Unternehmensgegenständen in Bezug auf Geschäftsräume und Arbeitsmittel bestehen, vorgelegt hat.

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