Normenkette

§ 15 WEG

 

Kommentar

Das BayObLG hat entschieden, dass zur Begründung eines Sondernutzungsrechts (hier an einem gemeinschaftlichen Dachraum) die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich sei. Durch ein Sondernutzungsrecht könnten andere Miteigentümer in ihrem grundsätzlichen Recht auf Mitgebrauch des Gemeinschaftseigentums nicht nur beschränkt, sondern gegenständlich, zeitlich oder örtlich auch völlig ausgeschlossen werden, soweit einem bestimmten einzelnen Wohnungseigentümer die ausschließliche Benutzungsbefugnis in Form eines solchen Sondernutzungsrechts eingeräumt werde.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 20.09.1982, BReg 2 Z 98/81)

Zu Gruppe 3: begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung

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