Leitsatz

Kein Wintergarten auf Terrassenfläche

 

Fakten:

Vorliegend hatte einer der Wohnungseigentümer auf der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Terrassenfläche einen Wintergarten zur Wohnnutzung errichtet. Auf einer anschließenden Eigentümerversammlung wurde eine nachträgliche Nutzungsgenehmigung der übrigen Wohnungseigentümer im Beschlussweg verweigert. Das Gericht hat dementsprechend einen Beseitigungsanspruch bejaht. Denn der eigenmächtig errichtete Wintergarten stellt eine bauliche Veränderung dar, welche die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtige. Ein Nachteil liegt hier bereits in der durch den Anbau ermöglichten intensiveren Nutzung der Terrassenfläche zu Wohnzwecken. Denn durch die Errichtung des Wintergartens hatte sich der Wohnungseigentümer zusätzlichen Wohnraum geschaffen. Dem Beseitigungsverlangen der übrigen Wohnungseigentümer konnte auch nicht der Einwand der Unzumutbarkeit oder der unzulässigen Rechtsausübung entgegengehalten werden. Denn der betroffene Wohnungseigentümer war durch die eigenmächtige Schaffung vollendeter Tatsachen bewusst das Risiko eingegangen, dass seine Investitionen in den Bau des Wintergartens umsonst sein könnten.

 

Link zur Entscheidung

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2004, 2Z BR 213/03

Fazit:

Die Entscheidung entspricht der ganz herrschenden Meinung zur Nutzung von Sondernutzungsflächen.

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