Alexander C. Blankenstein
Durch einfach-mehrheitliche Beschlussfassung können auch Turnusregelungen getroffen werden. Auch eine Turnusregelung führt nicht zu einem Entzug des Mitgebrauchs, vielmehr soll eine gleichwertige Mitbenutzung des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümer erreicht werden, weil ein gleichzeitiger Gebrauch nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Ob Turnusregelungen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt maßgeblich von der Eigentümergemeinschaft selbst und hier insbesondere deren Größe ab. Zweckmäßig dürften sie nur in kleineren Wohnanlagen sein.
Turnusregelungen können insbesondere in folgenden Bereichen in Betracht kommen:
Fahrradkeller
Ist etwa im gemeinschaftlichen Fahrradkeller nicht ausreichend Platz für sämtliche Fahrräder, können die Wohnungseigentümer durchaus als Gebrauchsregelung beschließen, dass der Fahrradkeller im Wechsel von den einzelnen Wohnungseigentümern genutzt werden kann.
TOP XX: Turnusmäßige Nutzung des Fahrradkellers
Aufgrund der Tatsache, dass im gemeinschaftlichen Fahrradkeller lediglich die Möglichkeit besteht, bis zu _____ Fahrräder abzustellen, tatsächlich jedoch _____ Fahrräder vorhanden sind, beschließen die Wohnungseigentümer folgende Turnusregelung:
Diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentumseinheit mit einer ungeraden Zahl (z. B. 1, 3, 5 etc.) bezeichnet ist, steht der Fahrradkeller in den ungeraden Monaten (z. B. Januar, März, Mai etc.) zum Abstellen ihrer Fahrräder nebst Fahrradanhängern und erforderlichem Zubehör zur Verfügung. Diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentumseinheit mit einer geraden Zahl (z. B. 2, 4, 6 etc.) bezeichnet ist, steht der Fahrradkeller in den geraden Monaten (z. B. Februar, April, Juni etc.) zum Abstellen ihrer Fahrräder nebst Fahrradanhängern und erforderlichem Zubehör zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Kfz-Stellplätze
Im Bereich des Gemeinschafteigentums existieren zwar Stellplätze. Allerdings sind nicht so viele vorhanden, dass alle Wohnungseigentümer ihre Fahrzeuge abstellen können. Auch hier kann eine Turnus-Regelung hilfreich sein.
TOP XX: Turnusmäßige Nutzung der Kfz-Stellplätze
Die Wohnungseigentümer beschließen hinsichtlich der im Bereich des Gemeinschaftseigentums vorhandenen 4 Kfz-Stellplätze folgende Nutzungsregelung:
Jedem der acht Wohnungseigentümer, die über ein Kraftfahrzeug verfügen, soll die Möglichkeit der Nutzung jeweils eines der Stellplätze nach folgender Turnusregelung jeweils für eine Woche – Montag ab 12.00 Uhr bis zum jeweils darauffolgenden Montag 11.59 Uhr – zur Verfügung stehen:
- Wohnungs-Nummern 1 bis 4 für eine Woche
- Wohnungs-Nummern 5, 7, 9 und 10 für die darauffolgende Woche
Sollten die Eigentümer der Wohnungen mit den Nummern 6 und 8 ein Kraftfahrzeug anschaffen, bedarf es der Beschlussfassung über eine neue Turnusregelung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Wasch- und Trockeneinrichtungen
Existieren gemeinschaftliche Wasch- und Trockeneinrichtungen, können Turnus-Regelungen aufkommenden Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern vorbeugen.
TOP XX: Turnusmäßige Nutzung des Trockenraums
Der gemeinschaftliche Trockenraum steht in den Vormittagsstunden ab 8.00 Uhr und an den Wochenenden allen Wohnungseigentümern zur Nutzung zur Verfügung. Für die Nutzung in den Nachmittagsstunden – ab 13.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweiligen Folgetags – beschließen die Wohnungseigentümer folgende Turnusregelung einer ausschließlichen Nutzung durch die jeweiligen Wohnungseigentümer:
Montag: Wohnungs-Nummern 1 und 2
Dienstag: Wohnungs-Nummern 3 und 4
Mittwoch: Wohnungs-Nummern 5 und 6
Donnerstag: Wohnungs-Nummern 7 und 8
Freitag: Wohnungs-Nummern 9 und 10
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Gartenflächen
Turnusregelungen an gemeinschaftlichen Gartenflächen sind kaum realisierbar. Denkbar ist zwar, dass auch hier etwa ein wöchentlicher oder monatlicher Nutzerwechsel erfolgen kann. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Wohnungseigentümer unterschiedliche Auffassungen von Gestaltung und Pflege des Gartens haben. Eine sinnvolle gärtnerische Nutzung ist bei Rotationsregelungen in aller Regel jedenfalls nicht möglich.
Turnusregelungen können Streit provozieren
Turnusregelungen können stets streichträchtig werden, wenn sich nicht alle Wohnungseigentümer an die jeweilige Regelung halten. Hier ist im Einzelfall – abhängig von der konkreten Eigentümergemeinschaft – zu prüfen, ob Turnu...