Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Ist der Abstellplatz im Fahrradkeller, der Platz im Trockenraum oder auf den Kfz-Stellplätzen begrenzt, können die Wohnungseigentümer eine Turnusregelung beschließen. Diese Vorlagen dienen als Grundlage für die Beschlussfassung über turnusmäßige Nutzungen von Fahrrad- oder Kfz-Stellplätzen sowie Wasch- und Trockenräumen.
Vorbemerkung
Durch einfach-mehrheitliche Beschlussfassung können auch Turnusregelungen getroffen werden. Eine Turnusregelung führt nicht zu einem Entzug des Mitgebrauchs, vielmehr soll eine gleichwertige Mitbenutzung des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümer erreicht werden, weil ein gleichzeitiger Gebrauch nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist. Ob Turnusregelungen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt maßgeblich von der Eigentümergemeinschaft selbst und hier insbesondere deren Größe ab. Zweckmäßig dürften sie nur in kleineren Wohnanlagen sein.
Turnusregelungen können insbesondere in folgenden Bereichen in Betracht kommen: Nutzung eines Fahrradkellers, von Kfz-Stellplätzen oder von Wasch- und Trockeneinrichtungen.
Fahrradkeller
TOP XX: Turnusmäßige Nutzung des Fahrradkellers
Aufgrund der Tatsache, dass im gemeinschaftlichen Fahrradkeller lediglich die Möglichkeit besteht, bis zu _____ Fahrräder abzustellen, tatsächlich jedoch _____ Fahrräder vorhanden sind, beschließen die Wohnungseigentümer folgende Turnusregelung:
Diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentumseinheit mit einer ungeraden Zahl (z. B. 1, 3, 5 etc.) bezeichnet ist, steht der Fahrradkeller in den ungeraden Monaten (z. B. Januar, März, Mai etc.) zum Abstellen ihrer Fahrräder nebst Fahrradanhängern und erforderlichem Zubehör zur Verfügung. Diejenigen Wohnungseigentümer, deren Sondereigentumseinheit mit einer geraden Zahl (z. B. 2, 4, 6 etc.) bezeichnet ist, steht der Fahrradkeller in den geraden Monaten (z. B. Februar, April, Juni etc.) zum Abstellen ihrer Fahrräder nebst Fahrradanhängern und erforderlichem Zubehör zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Kfz-Stellplatz
TOP XX: Turnusmäßige Nutzung der Kfz-Stellplätze
Die Wohnungseigentümer beschließen hinsichtlich der im Bereich des Gemeinschaftseigentums vorhandenen 4 Kfz-Stellplätze folgende Nutzungsregelung:
Jedem der acht Wohnungseigentümer, die über ein Kraftfahrzeug verfügen, soll die Möglichkeit der Nutzung jeweils eines der Stellplätze nach folgender Turnusregelung jeweils für eine Woche – Montag ab 12.00 Uhr bis zum jeweils darauffolgenden Montag 11.59 Uhr – zur Verfügung stehen:
- Wohnungs-Nummern 1 bis 4 für eine Woche
- Wohnungs-Nummern 5, 7, 9 und 10 für die darauffolgende Woche
Sollten die Eigentümer der Wohnungen mit den Nummern 6 und 8 ein Kraftfahrzeug anschaffen, bedarf es der Beschlussfassung über eine neue Turnusregelung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
Wasch- und Trockenraum
TOP XX: Turnusmäßige Nutzung des Trockenraums
Der gemeinschaftliche Trockenraum steht in den Vormittagsstunden ab 8.00 Uhr und an den Wochenenden allen Wohnungseigentümern zur Nutzung zur Verfügung. Für die Nutzung in den Nachmittagsstunden – ab 13.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweiligen Folgetags – beschließen die Wohnungseigentümer folgende Turnusregelung einer ausschließlichen Nutzung durch die jeweiligen Wohnungseigentümer:
Montag: Wohnungs-Nummern 1 und 2
Dienstag: Wohnungs-Nummern 3 und 4
Mittwoch: Wohnungs-Nummern 5 und 6
Donnerstag: Wohnungs-Nummern 7 und 8
Freitag: Wohnungs-Nummern 9 und 10
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.