Alexander C. Blankenstein
TOP XX Liquiditätssonderumlage
Angesichts der derzeit bestehenden Hausgeldrückstände des Wohnungseigentümers _________ beschließen die Wohnungseigentümer die Erhebung einer Sonderumlage zur Liquiditätssicherung. Ausweislich der den Wohnungseigentümern mit der Einladung zu dieser Versammlung übersandten Aufstellung unter Angabe von Zeitraum und Höhe der einzelnen Rückstände, ergibt sich ein Gesamthausgeldrückstand in Höhe von _____ EUR.
Im Hinblick darauf, dass über das Vermögen des Miteigentümers _________ das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, beschließen die Wohnungseigentümer, die Sonderumlage so zu bemessen, dass nicht nur der aktuelle Hausgeldrückstand ausgeglichen wird, sondern auch die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretenden weiteren Rückstände für einen künftigen Zeitraum von 6 Monaten. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Kostenverteilung dieser Sonderumlage auch der zahlungsunfähige Miteigentümer _________ belastet wird, dieser bekanntermaßen aber zu entsprechenden Zahlungen nicht in der Lage ist, ist die Sonderumlage entsprechend des Ausfalls dieses Miteigentümers zu erhöhen.
Die Eigentümergemeinschaft beschließt daher die Erhebung einer Sonderumlage in einer Höhe von insgesamt _____ EUR. Die Verteilung dieser Sonderumlage auf die einzelnen Miteigentümer erfolgt nach dem in der Gemeinschaft geltenden Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen.
Alternativ
Variante 1: Beträge im Beschluss aufgelistet
Auf die Wohnungseigentümer entfallen insoweit folgende Beiträge:
Wohnung Nr. 1: _______ EUR
Wohnung Nr. 2: _______ EUR
(...)
Alternativ
Variante 2: Beträge gem. vorliegender Liste
Die auf die einzelnen Sondereigentumseinheiten entfallenden Beträge ergeben sich aus der bei Beschlussfassung vorliegenden Liste, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Alternativ
Variante 3: Beträge gem. übersandter Liste
Die auf die einzelnen Sondereigentumseinheiten entfallenden Beträge ergeben sich aus der mit der Einladung zu dieser Versammlung übersandten Liste.
Die anteiligen Beträge sind zur Zahlung durch die einzelnen Wohnungseigentümer auf das gemeinschaftliche Girokonto am ________ fällig. Wohnungseigentümer, die dem Verwalter ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, haben am Fälligkeitstermin für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.