Soweit die Artikel 7, 8 und 46 Absatz 4 nichts anderes bestimmen, tritt diese Verordnung im Rahmen ihres persönlichen und sachlichen Geltungsbereichs an die Stelle folgender Abkommen über soziale Sicherheit:
a) |
Abkommen, die ausschließlich zwischen zwei oder mehreren Mitgleidstaaten in Kraft sind; |
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