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Das spanische Namensrecht scheint für den Außenstehenden auf den ersten Blick wenig durchschaubar. Im Grunde erklärt es sich wie folgt: Jeder Spanier führt zwei Nachnamen (apellidos) – jeweils den ersten des Vaters und den ersten der Mutter; nicht selten ist dabei der erste der beiden Nachnamen der Geläufige. So heißt der bekannte spanische Zivilrechtler Manuel Albaladejo (Vatername) García (Muttername); bekannt ist er indes schlicht als Albaladejo.[53] Unter Nachnamen wird in den namensrechtlichen Vorschriften des Código Civil wie auch in denen der Personenstandsgesetze der bürgerlichrechtliche Familienname verstanden, unter dem eine rechtsfähige Person im Rechtsverkehr und im zivilen und im Rechtsleben auftritt. Im Falle der Heirat ändern sich die Nachnamen der beiden Ehepartner grundsätzlich nicht (Art. 194 RRC – Reglamento del RegistroCivil)[54] Das spanische Namensrecht kennt keinen solchen Ehe- und Familiennamen, wie er im deutschen Recht existiert. Insbesondere ist weder im Código Civil noch in den Vorschriften des Personenstandsregisterrechts (Ley del Registro Civil – LRC bzw. Reglamento del RegistroCivil – RRC) ein solcher vorgesehen. Die Verordnung über das Personenstandsregister sieht demzufolge in Art. 137 Nr. RRC vor, dass die verheiratete Frau ihren eigenen Namen weiterführt.[55] Sie ist jedoch befugt, den Namen des Ehepartners (bislang also des Mannes) ihrem eigenen Nachnamen durch das Bindewörtchen "de" gewissermaßen anzuhängen und auch als sog. Gebrauchsnamen im täglichen Leben zu führen:

Beispiel: Heiratet Maria SANCHEZ PUENTE den Emilio GARCIA LOPEZ, so heißt sie als verheiratete Frau weiterhin M. SANCHEZ PUENTE, darf jedoch auch den Namen SANCHEZ PUENTE de GARCÍA führen (de García steht damit im Gesellschaftsleben erkennbar als Hinweis darauf, dass Maria Sanchez verheiratet ist – und zwar mit Señor GARCÍA).[56] Allerdings ist die verheiratete Frau gehalten, im Rechtsverkehr und gegenüber der Verwaltung ihren gesetzlichen Namen zu führen.

[53] Beim früheren Ministerpräsidenten Spaniens Zapatero verhält es sich allerdings umgekehrt: Er heißt mit vollem Namen José Luis Rodríguez Zapatero (so wurde der Name etwa auch bei Gesetzesverkündungen im BOE genannt), zumindest hierzulande wird bzw. wurde er indes allein mit Zapatero zitiert und benannt und nicht mit (dem wohl häufigeren Namen) Rodriguez.
[54] Luces Gil, El nombre de las personas naturales en el ordenamiento jurídico español, S. 149.
[55] Nach Zulassung der gleichgeschlechtlichen Ehe mit umfänglicher rechtlicher Gleichstellung gilt dies nunmehr auch für die Ehegatten gleichen Geschlechts.
[56] Während es früher für verheiratete Frauen eher gebräuchlich war, auch den Namen des Ehemannes zu führen (wohl auch als Ausdruck eines gewissen Stolzes einer verheirateten Frau – Zugehörigkeit zu ihrem Mann) – wobei auch die Verbindung beider Nachnamen statt mit "de" durch "y" (und) nicht unüblich ist (in Katalonien steht immer das "i") –, entspricht es heutzutage eher dem Zeitgeist, (allein) seinen eigenen Namen – auch nach der Heirat – zu führen.

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