Normenkette

§ 10 WEG, § 15 WEG

 

Kommentar

Die in einer Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung "Laden" steht der Nutzung des Teileigentums als Sportvereins-Kantine entgegen.

Nach allgemeinem Sprachgebrauch wird unter einem Laden eine Verkaufsstätte zum Vertrieb von Waren an jedermann verstanden, sodass von einem Ladenbetrieb nicht mehr gesprochen werden kann, wenn nicht nur Getränke und Speisen zum Verkauf angeboten werden, sondern sich Besucher auch zum Verzehr dieser Lebensmittel in den dafür eingerichteten Räumen aufhalten (ähnlich einer Gaststätte mit den entsprechenden Lärmbelästigungen und bis in die Nacht hinein geöffnetem Betrieb).

Auch wenn im vorliegenden Fall der Verzehr der Getränke und Speisen nicht den Hauptgrund für die Anwesenheit der Gäste darstelle, sondern im Vordergrund ein Schul- und Sportverkehr stehe, ändere dies nichts an vorgenannter rechtlicher Beurteilung.

 

Link zur Entscheidung

( KG Berlin, Beschluss vom 21.05.1986, 24 W 1511/86= WMR 86, 287)

zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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