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Steuerberater Max Steuer | A-Stadt, den ... |
Kanzleistraße 7
A-Stadt
An das
Finanzgericht XY[1]
Klage
Des Lehrers Peter M., Wagnerstraße, A-Stadt
- Kläger -
Prozessbevollmächtigter: Steuerberater Max Steuer, Kanzleistraße 7, A-Stadt
gegen
Finanzamt A-Stadt
- Beklagter -
St.-Nr.: ...
wegen Einkommensteuer 20..
Im Namen und im Auftrag des Klägers[2] erhebe ich
Sprungklage
gegen das Finanzamt A-Stadt.
Es wird zunächst[3] der Antrag[4] gestellt,
- den Einkommensteuerbescheid 20.. vom ... dahin gehend abzuändern, dass die Einkommensteuer unter Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit in Höhe von... EUR festgesetzt wird,
- dem Finanzamt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen[5],
- das Urteil wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar zu erklären[6],
- hilfsweise die Revision zuzulassen[7].
Begründung
Der Kläger ist Lehrer. Er benutzt, wie in der Anlage zur Steuererklärung dargelegt, für seine Unterrichtsvorbereitung u.a. einen Computer, der über einen Internetanschluss verfügt.
Der Beklagte berücksichtigte bei der Einkommensteuerveranlagung die auf den Computer entfallende AfA mit der Begründung nicht, es liege eine schädliche Privatnutzung in nicht untergeordnetem Umfang vor.
Der Sachverhalt ist unter den Beteiligten unstreitig und wird als ausreichend aufgeklärt angesehen. Zwischen dem Kläger und dem Finanzamt bestehen lediglich unterschiedliche Rechtsauffassungen. Die Sprungklage erscheint daher sachgemäß.
Ich bitte das Finanzamt aufzufordern, der Klageerhebung ohne Vorverfahren fristgemäß zuzustimmen[8]
..............................................
Steuerberater Max Steuer
(eigenhändige Unterschrift)[9]
Anlagen
Kopie der Klage[10]
Kopie des ESt-Bescheids 20.. vom ...[11]
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