1Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften[1] [Vom 01.07.2000 bis 31.07.2022: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften] haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. 2Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Abschlüssen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind,[2] [Bis 17.12.2019: Aufstellung von Steuerbilanzen] und deren steuerrechtliche Beurteilung.
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