Normenkette
Kommentar
Bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung sind die Anteile nicht stimmberechtigter Miteigentümer nicht mitzuzählen.
Link zur Entscheidung
( OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.07.1989, 20 W 190/89)
zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer
Anmerkung:
In dieser nicht nur "akademisch" bedeutsamen Streitfrage bestehen unterschiedliche obergerichtliche Rechtsmeinungen. Aufgrund der gegenteiligen Rechtsauffassung des KG Berlin v. 16. 9. 1988 (NJW-RR 1989, 17) in Bestätigung KG (OLGZ 1974, 419) gegen BayObLG (NJW-RR 1987, 595) hätte das OLG Frankfurt (dem BayObLG folgend) u.U. diese Streitfrage dem BGH zur endgültigen Klärung vorlegen können (müssen?). Vgl. auch BayObLG, Entscheidung v. 10. 5. 1989, Az.: 2 Z 23/88.
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