Normenkette
§ 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG, § 46 WEG
Kommentar
Die Frage, wem ein Sondernutzungsrecht an einem Abstellplatz für Kraftfahrzeuge zusteht, ist nicht vor dem WE-Gericht, sondern vor dem Prozessgericht zu entscheiden.
Link zur Entscheidung
( Saarländisches OLG, Beschluss vom 12.02.1998, 5 W 370/97-121= ZMR 9/1998, 594)
zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren
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