Rechtsgebiet |
Art (Inhalt) des Rechtstreits |
Berechnung |
Gesetz |
Allgemein |
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Klage |
Forderung |
Eingeklagter Betrag |
§ 23 Abs. 1 RVG; § 48 Abs. 1 GKG; §§ 3 bis 9 ZPO |
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Zinsen und Nebenkosten |
Bleiben bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht werden (Mahnkosten, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) |
§ 4 Abs. 1, § 43 GKG |
Klage und Widerklage |
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Gegenstandswerte werden zusammengerechnet; bei gleichem Streitgegenstand gilt nur der höhere Wert |
§ 45 Abs. 1 GKG |
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Hilfsweise geltend gemachter Anspruch |
Zusammenrechnung, wenn über den Hilfsanspruch entschieden wurde; nicht bei gleichem Anspruchsgegenstand |
§ 45 Abs. 1 Satz 2 GKG |
Aufrechnung |
Hilfsweise Aufrechnung |
Erhöhung um die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, wenn über die Gegenforderung im Urteil entschieden wurde |
§ 45 Abs. 3 GKG |
Rechtsmittelverfahren |
Berufung , Beschwerde pp. |
Antrag des Rechtsmittelführers, Beschwer, begrenzt durch Streitwert der 1. Instanz. Gilt nicht, soweit der Streitgegenstand erweitert wurde. |
§ 47 Abs. 1 und 2 GKG |
Wiederkehrende Leistungen oder Nutzungen |
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Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind |
z.B. Kindesunterhalt |
12facher Jahresbetrag |
§ 51 Abs. 1 und 2 FamGKG, § 23 Abs. 1 RVG |
Rente |
z.B. Schadensersatz aus Unfall |
3 1/2 facher Jahresbetrag |
§ 9 ZPO |
Wiederkehrende Leistungen |
z.B. aus einem Dienst- oder Arbeitsvertrag |
3facher Jahresbetrag, Rückstände werden hinzugezählt |
§ 42 Abs. 1GKG |
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Über Bestehen oder Nichtbestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis pp. |
Jahresbetrag der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen bei Dienst- oder Amtsverhältnis aus Lebenszeit, im Übrigen die Hälfte des Jahresbetrags der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen |
§ 52 Abs. 6, Nr. 1 und 2 GKG |
Arbeitsrecht |
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Kündigungsschutzklage |
Klage |
3faches monatliches Bruttoentgelt |
§ 42 Abs. 2 GKG |
Wiederkehrende Leistungen, z.B. Lohn-/Gehaltsansprüche pp. |
Klage |
3facher Jahresbetrag oder geringer (Rückstände sind nicht hinzuzurechnen) |
§ 42 Abs. 1GKG (§ 42 Abs. 43 GKG) |
Eingruppierung |
Klage |
Dreijähriger Unterschiedsbetrag zur begehrten Leistung |
§ 42 Abs. 2 Satz 2 GKG |
Erbrecht |
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Auskunft |
Klage |
Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung, i.d.R. 10-20 % des Wertes der Hauptsache |
§ 3 ZPO |
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft/Erbteilungsklage |
Klage auf Zustimmung |
Interesse des Klägers am Auseinandersetzungsplan, Wert seines Anteils am Nachlass |
§ 3 ZPO |
Erbersatzanspruch |
Klage |
Höhe des geforderten Betrages bei Anspruch des nichtehelichen Kindes; bei Feststellungsklage Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls |
§ 6 ZPO; § 3 ZPO |
Erbschein |
Erbscheinsverfahren |
reiner Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls |
§ 40 GNotKG |
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Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins |
Interesse des Klägers unter Berücksichtigung der Nachteile |
§ 3 ZPO |
Erbvertrag |
Entwurf eines Erbvertrages durch einen Rechtsanwalt |
Wert des aktuellen Vermögens soweit darüber verfügt wird, ohne Abzüge |
§ 3 ZPO |
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Feststellung des Erbrechts |
Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen eines Erbvertrages |
§ 3 ZPO |
Feststellung des Erbrechts |
Feststellungsklage |
Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage |
§ 3 ZPO |
Miterben |
Feststellung des Erbrechts |
Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage |
§ 3 ZPO |
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Klage auf Leistung an den Nachlass |
voller Wert der Leistung bei Klage gegen Nachlassschuldner |
§ 6 ZPO |
Nacherbe |
Drittwiderspruchsklage |
Wert des Gegenstandes der Vorerbschaft |
§ 6 ZPO |
Pflichtteilsrecht |
Klage auf Feststellung des Anspruchs dem Grunde nach |
Höhe des Anspruchs |
§ 3 ZPO |
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Klage auf Feststellung der Höhe des gesetzlichen Erbteils als Bemessungsgrundlage |
Differenzbetrag zwischen den streitigen Werten |
§ 3 ZPO |
Testament |
Feststellung der Nichtigkeit |
Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen des Testaments |
§ 3 ZPO |
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Klage auf Herausgabe |
Interesse des Klägers |
§ 3 ZPO |
Testamentsvollstrecker |
Feststellung der Wirksamkeit der Einsetzung |
Vergütung des Testamentsvollstreckers |
§ 3 ZPO |
Vermächtnis |
Klage bei wiederkehrenden Leistungen |
3 1/2facher jährlicher Betrag |
§ 9 ZPO |
Familienrecht |
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Prozesskostenvorschuss |
Als einstweilige Anordnung |
Wert des geforderten Betrags |
§ 23 Abs. 1 RVG; §§ 42, 41 FamGKG |
Ehescheidung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft |
Antrag auf Ehescheidung pp. |
3faches gemeinsames monatliches Nettoeinkommen, Mindestwert: 3.000 EUR, Höchstwert: 1.000.000 EUR |
§ 23 Abs. 1 RVG; § 43 Abs. 1 und Abs. 2 FamGKG |
Gestattung des Getrenntlebens |
Als einstweilige Anordnung |
511 EUR (h.M. Rechtsprechung und Literatur) |
§ 23 Abs. 3 Satz 2 RVG |
Elterliche Sorge |
Selbständige Familiensache |
4.000 EUR |
§ 23 Abs. 1 RVG; § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG |
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Folgesache im Verbund |
Der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG erhöht sich für jede Kindschaftssache um 20%, ... |