Rechtsgebiet Art (Inhalt) des Rechtstreits Berechnung Gesetz
Allgemein      
Klage Forderung Eingeklagter Betrag § 23 Abs. 1 RVG; § 48 Abs. 1 GKG; §§ 3 bis 9 ZPO
  Zinsen und Nebenkosten Bleiben bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht werden (Mahnkosten, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) § 4 Abs. 1, § 43 GKG
Klage und Widerklage   Gegenstandswerte werden zusammengerechnet; bei gleichem Streitgegenstand gilt nur der höhere Wert § 45 Abs. 1 GKG
  Hilfsweise geltend gemachter Anspruch Zusammenrechnung, wenn über den Hilfsanspruch entschieden wurde; nicht bei gleichem Anspruchsgegenstand § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG
Aufrechnung Hilfsweise Aufrechnung Erhöhung um die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, wenn über die Gegenforderung im Urteil entschieden wurde § 45 Abs. 3 GKG
Rechtsmittelverfahren Berufung , Beschwerde pp. Antrag des Rechtsmittelführers, Beschwer, begrenzt durch Streitwert der 1. Instanz. Gilt nicht, soweit der Streitgegenstand erweitert wurde. § 47 Abs. 1 und 2 GKG
Wiederkehrende Leistungen oder Nutzungen      
Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind z.B. Kindesunterhalt 12facher Jahresbetrag § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG, § 23 Abs. 1 RVG
Rente z.B. Schadensersatz aus Unfall 3 1/2 facher Jahresbetrag § 9 ZPO
Wiederkehrende Leistungen z.B. aus einem Dienst- oder Arbeitsvertrag 3facher Jahresbetrag, Rückstände werden hinzugezählt § 42 Abs. 1GKG
  Über Bestehen oder Nichtbestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis pp. Jahresbetrag der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen bei Dienst- oder Amtsverhältnis aus Lebenszeit, im Übrigen die Hälfte des Jahresbetrags der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen § 52 Abs. 6, Nr. 1 und 2 GKG
Arbeitsrecht      
Kündigungsschutzklage Klage 3faches monatliches Bruttoentgelt § 42 Abs. 2 GKG
Wiederkehrende Leistungen, z.B. Lohn-/Gehaltsansprüche pp. Klage 3facher Jahresbetrag oder geringer (Rückstände sind nicht hinzuzurechnen) § 42 Abs. 1GKG (§ 42 Abs. 43 GKG)
Eingruppierung Klage Dreijähriger Unterschiedsbetrag zur begehrten Leistung § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG
Erbrecht      
Auskunft Klage Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung, i.d.R. 10-20 % des Wertes der Hauptsache § 3 ZPO
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft/Erbteilungsklage Klage auf Zustimmung Interesse des Klägers am Auseinandersetzungsplan, Wert seines Anteils am Nachlass § 3 ZPO
Erbersatzanspruch Klage Höhe des geforderten Betrages bei Anspruch des nichtehelichen Kindes; bei Feststellungsklage Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls § 6 ZPO; § 3 ZPO
Erbschein Erbscheinsverfahren reiner Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls § 40 GNotKG
  Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins Interesse des Klägers unter Berücksichtigung der Nachteile § 3 ZPO
Erbvertrag Entwurf eines Erbvertrages durch einen Rechtsanwalt Wert des aktuellen Vermögens soweit darüber verfügt wird, ohne Abzüge § 3 ZPO
  Feststellung des Erbrechts Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen eines Erbvertrages § 3 ZPO
Feststellung des Erbrechts Feststellungsklage Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage § 3 ZPO
Miterben Feststellung des Erbrechts Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage § 3 ZPO
  Klage auf Leistung an den Nachlass voller Wert der Leistung bei Klage gegen Nachlassschuldner § 6 ZPO
Nacherbe Drittwiderspruchsklage Wert des Gegenstandes der Vorerbschaft § 6 ZPO
Pflichtteilsrecht Klage auf Feststellung des Anspruchs dem Grunde nach Höhe des Anspruchs § 3 ZPO
  Klage auf Feststellung der Höhe des gesetzlichen Erbteils als Bemessungsgrundlage Differenzbetrag zwischen den streitigen Werten § 3 ZPO
Testament Feststellung der Nichtigkeit Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen des Testaments § 3 ZPO
  Klage auf Herausgabe Interesse des Klägers § 3 ZPO
Testamentsvollstrecker Feststellung der Wirksamkeit der Einsetzung Vergütung des Testamentsvollstreckers § 3 ZPO
Vermächtnis Klage bei wiederkehrenden Leistungen 3 1/2facher jährlicher Betrag § 9 ZPO
Familienrecht      
Prozesskostenvorschuss Als einstweilige Anordnung Wert des geforderten Betrags § 23 Abs. 1 RVG; §§ 42, 41 FamGKG
Ehescheidung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Antrag auf Ehescheidung pp. 3faches gemeinsames monatliches Nettoeinkommen, Mindestwert: 3.000 EUR, Höchstwert: 1.000.000 EUR § 23 Abs. 1 RVG; § 43 Abs. 1 und Abs. 2 FamGKG
Gestattung des Getrenntlebens Als einstweilige Anordnung 511 EUR (h.M. Rechtsprechung und Literatur) § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG
Elterliche Sorge Selbständige Familiensache 4.000 EUR § 23 Abs. 1 RVG; § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG
  Folgesache im Verbund Der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG erhöht sich für jede Kindschaftssache um 20%, ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?