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Rechtsgebiet | Art (Inhalt) des Rechtstreits | Berechnung | Gesetz |
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Allgemein | |||
Klage | Forderung | Eingeklagter Betrag | § 23 Abs. 1 RVG; § 48 Abs. 1 GKG; §§ 3 bis 9 ZPO |
Zinsen und Nebenkosten | Bleiben bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht werden (Mahnkosten, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) | § 4 Abs. 1, § 43 GKG | |
Klage und Widerklage | Gegenstandswerte werden zusammengerechnet; bei gleichem Streitgegenstand gilt nur der höhere Wert | § 45 Abs. 1 GKG | |
Hilfsweise geltend gemachter Anspruch | Zusammenrechnung, wenn über den Hilfsanspruch entschieden wurde; nicht bei gleichem Anspruchsgegenstand | § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG | |
Aufrechnung | Hilfsweise Aufrechnung | Erhöhung um die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, wenn über die Gegenforderung im Urteil entschieden wurde | § 45 Abs. 3 GKG |
Rechtsmittelverfahren | Berufung , Beschwerde pp. | Antrag des Rechtsmittelführers, Beschwer, begrenzt durch Streitwert der 1. Instanz. Gilt nicht, soweit der Streitgegenstand erweitert wurde. | § 47 Abs. 1 und 2 GKG |
Wiederkehrende Leistungen oder Nutzungen | |||
Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind | z.B. Kindesunterhalt | 12facher Jahresbetrag | § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG, § 23 Abs. 1 RVG |
Rente | z.B. Schadensersatz aus Unfall | 3 1/2 facher Jahresbetrag | § 9 ZPO |
Wiederkehrende Leistungen | z.B. aus einem Dienst- oder Arbeitsvertrag | 3facher Jahresbetrag, Rückstände werden hinzugezählt | § 42 Abs. 1GKG |
Über Bestehen oder Nichtbestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis pp. | Jahresbetrag der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen bei Dienst- oder Amtsverhältnis aus Lebenszeit, im Übrigen die Hälfte des Jahresbetrags der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen | § 52 Abs. 6, Nr. 1 und 2 GKG | |
Arbeitsrecht | |||
Kündigungsschutzklage | Klage | 3faches monatliches Bruttoentgelt | § 42 Abs. 2 GKG |
Wiederkehrende Leistungen, z.B. Lohn-/Gehaltsansprüche pp. | Klage | 3facher Jahresbetrag oder geringer (Rückstände sind nicht hinzuzurechnen) | § 42 Abs. 1GKG (§ 42 Abs. 43 GKG) |
Eingruppierung | Klage | Dreijähriger Unterschiedsbetrag zur begehrten Leistung | § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG |
Erbrecht | |||
Auskunft | Klage | Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung, i.d.R. 10-20 % des Wertes der Hauptsache | § 3 ZPO |
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft/Erbteilungsklage | Klage auf Zustimmung | Interesse des Klägers am Auseinandersetzungsplan, Wert seines Anteils am Nachlass | § 3 ZPO |
Erbersatzanspruch | Klage | Höhe des geforderten Betrages bei Anspruch des nichtehelichen Kindes; bei Feststellungsklage Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls | § 6 ZPO; § 3 ZPO |
Erbschein | Erbscheinsverfahren | reiner Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls | § 40 GNotKG |
Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins | Interesse des Klägers unter Berücksichtigung der Nachteile | § 3 ZPO | |
Erbvertrag | Entwurf eines Erbvertrages durch einen Rechtsanwalt | Wert des aktuellen Vermögens soweit darüber verfügt wird, ohne Abzüge | § 3 ZPO |
Feststellung des Erbrechts | Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen eines Erbvertrages | § 3 ZPO | |
Feststellung des Erbrechts | Feststellungsklage | Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage | § 3 ZPO |
Miterben | Feststellung des Erbrechts | Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage | § 3 ZPO |
Klage auf Leistung an den Nachlass | voller Wert der Leistung bei Klage gegen Nachlassschuldner | § 6 ZPO | |
Nacherbe | Drittwiderspruchsklage | Wert des Gegenstandes der Vorerbschaft | § 6 ZPO |
Pflichtteilsrecht | Klage auf Feststellung des Anspruchs dem Grunde nach | Höhe des Anspruchs | § 3 ZPO |
Klage auf Feststellung der Höhe des gesetzlichen Erbteils als Bemessungsgrundlage | Differenzbetrag zwischen den streitigen Werten | § 3 ZPO | |
Testament | Feststellung der Nichtigkeit | Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen des Testaments | § 3 ZPO |
Klage auf Herausgabe | Interesse des Klägers | § 3 ZPO | |
Testamentsvollstrecker | Feststellung der Wirksamkeit der Einsetzung | Vergütung des Testamentsvollstreckers | § 3 ZPO |
Vermächtnis | Klage bei wiederkehrenden Leistungen | 3 1/2facher jährlicher Betrag | § 9 ZPO |
Familienrecht | |||
Prozesskostenvorschuss | Als einstweilige Anordnung | Wert des geforderten Betrags | § 23 Abs. 1 RVG; §§ 42, 41 FamGKG |
Ehescheidung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft | Antrag auf Ehescheidung pp. | 3faches gemeinsames monatliches Nettoeinkommen, Mindestwert: 3.000 EUR, Höchstwert: 1.000.000 EUR | § 23 Abs. 1 RVG; § 43 Abs. 1 und Abs. 2 FamGKG |
Gestattung des Getrenntlebens | Als einstweilige Anordnung | 511 EUR (h.M. Rechtsprechung und Literatur) | § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG |
Elterliche Sorge | Selbständige Familiensache | 4.000 EUR | § 23 Abs. 1 RVG; § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG |
Folgesache im Verbund | Der Verfahrenswert nach § 43 FamGKG erhöht sich für jede Kindschaftssache um 20%, ... |
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