Kurzbeschreibung

Mithilfe dieser Tabelle lässt sich der Streitwert für die wichtigsten Rechtsgebiete ablesen bzw. berechnen. Der Streitwert ist für die Berechnung der Gerichtskosten und der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung von Bedeutung. Kann kein Streitwert ermittelt werden, ist dieser vom erkennenden Gericht festzusetzen. Im Zweifel gilt ein Auffangstreitwert (Regelstreitwert) von 5.000 EUR.

Streitwerttabelle

Rechtsgebiet Art (Inhalt) des Rechtstreits Berechnung Gesetz
Allgemein      
Klage Forderung Eingeklagter Betrag § 23 Abs. 1 RVG; § 48 Abs. 1 GKG; §§ 3 bis 9 ZPO
  Zinsen und Nebenkosten Bleiben bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht werden (Mahnkosten, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) § 4 Abs. 1, § 43 GKG
Klage und Widerklage   Gegenstandswerte werden zusammengerechnet; bei gleichem Streitgegenstand gilt nur der höhere Wert § 45 Abs. 1 GKG
  Hilfsweise geltend gemachter Anspruch Zusammenrechnung, wenn über den Hilfsanspruch entschieden wurde; nicht bei gleichem Anspruchsgegenstand § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG
Aufrechnung Hilfsweise Aufrechnung Erhöhung um die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, wenn über die Gegenforderung im Urteil entschieden wurde § 45 Abs. 3 GKG
Rechtsmittelverfahren Berufung , Beschwerde pp. Antrag des Rechtsmittelführers, Beschwer, begrenzt durch Streitwert der 1. Instanz. Gilt nicht, soweit der Streitgegenstand erweitert wurde. § 47 Abs. 1 und 2 GKG
Wiederkehrende Leistungen oder Nutzungen      
Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind z.B. Kindesunterhalt 12facher Jahresbetrag § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG, § 23 Abs. 1 RVG
Rente z.B. Schadensersatz aus Unfall 3 1/2 facher Jahresbetrag § 9 ZPO
Wiederkehrende Leistungen z.B. aus einem Dienst- oder Arbeitsvertrag 3facher Jahresbetrag, Rückstände werden hinzugezählt § 42 Abs. 1GKG
  Über Bestehen oder Nichtbestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis pp. Jahresbetrag der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen bei Dienst- oder Amtsverhältnis aus Lebenszeit, im Übrigen die Hälfte des Jahresbetrags der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen § 52 Abs. 6, Nr. 1 und 2 GKG
Arbeitsrecht      
Kündigungsschutzklage Klage 3faches monatliches Bruttoentgelt § 42 Abs. 2 GKG
Wiederkehrende Leistungen, z.B. Lohn-/Gehaltsansprüche pp. Klage 3facher Jahresbetrag oder geringer (Rückstände sind nicht hinzuzurechnen) § 42 Abs. 1GKG (§ 42 Abs. 43 GKG)
Eingruppierung Klage Dreijähriger Unterschiedsbetrag zur begehrten Leistung § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG
Erbrecht      
Auskunft Klage Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung, i.d.R. 10-20 % des Wertes der Hauptsache § 3 ZPO
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft/Erbteilungsklage Klage auf Zustimmung Interesse des Klägers am Auseinandersetzungsplan, Wert seines Anteils am Nachlass § 3 ZPO
Erbersatzanspruch Klage Höhe des geforderten Betrages bei Anspruch des nichtehelichen Kindes; bei Feststellungsklage Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls § 6 ZPO; § 3 ZPO
Erbschein Erbscheinsverfahren reiner Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls § 40 GNotKG
  Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins Interesse des Klägers unter Berücksichtigung der Nachteile § 3 ZPO
Erbvertrag Entwurf eines Erbvertrages durch einen Rechtsanwalt Wert des aktuellen Vermögens soweit darüber verfügt wird, ohne Abzüge § 3 ZPO
  Feststellung des Erbrechts Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen eines Erbvertrages § 3 ZPO
Feststellung des Erbrechts Feststellungsklage Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage § 3 ZPO
Miterben Feststellung des Erbrechts Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage § 3 ZPO
  Klage auf Leistung an den Nachlass voller Wert der Leistung bei Klage gegen Nachlassschuldner § 6 ZPO
Nacherbe Drittwiderspruchsklage Wert des Gegenstandes der Vorerbschaft § 6 ZPO
Pflichtteilsrecht Klage auf Feststellung des Anspruchs dem Grunde nach Höhe des Anspruchs § 3 ZPO
  Klage auf Feststellung der Höhe des gesetzlichen Erbteils als Bemessungsgrundlage Differenzbetrag zwischen den streitigen Werten § 3 ZPO
Testament Feststellung der Nichtigkeit Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen des Testaments § 3 ZPO
  Klage auf Herausgabe Interesse des Klägers § 3 ZPO
Testamentsvollstrecker Feststellung der Wirksamkeit der Einsetzung Vergütung des Testamentsvollstreckers § 3 ZPO
Vermächtnis Klage bei wiederkehrenden Leistungen 3 1/2facher jährlicher Betrag § 9 ZPO
Familienrecht      
Prozesskostenvorschuss Als einstweilige Anordnung Wert des geforderten Betrags § 23 Abs. 1 RVG; §§ 42, 41 FamGKG
Ehescheidung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft Antrag auf Ehescheidung pp. 3faches gemeinsames monatliches Nettoeinkommen, Mindestwert: 3.000 EUR, Höchstwert: 1.0...

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