Mithilfe dieser Tabelle lässt sich der Streitwert für die wichtigsten Rechtsgebiete ablesen bzw. berechnen. Der Streitwert ist für die Berechnung der Gerichtskosten und der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung von Bedeutung. Kann kein Streitwert ermittelt werden, ist dieser vom erkennenden Gericht festzusetzen. Im Zweifel gilt ein Auffangstreitwert (Regelstreitwert) von 5.000 EUR.
Rechtsgebiet |
Art (Inhalt) des Rechtstreits |
Berechnung |
Gesetz |
Allgemein |
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Klage |
Forderung |
Eingeklagter Betrag |
§ 23 Abs. 1 RVG; § 48 Abs. 1 GKG; §§ 3 bis 9 ZPO |
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Zinsen und Nebenkosten |
Bleiben bei der Streitwertberechnung unberücksichtigt, soweit sie als Nebenforderung geltend gemacht werden (Mahnkosten, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten) |
§ 4 Abs. 1, § 43 GKG |
Klage und Widerklage |
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Gegenstandswerte werden zusammengerechnet; bei gleichem Streitgegenstand gilt nur der höhere Wert |
§ 45 Abs. 1 GKG |
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Hilfsweise geltend gemachter Anspruch |
Zusammenrechnung, wenn über den Hilfsanspruch entschieden wurde; nicht bei gleichem Anspruchsgegenstand |
§ 45 Abs. 1 Satz 2 GKG |
Aufrechnung |
Hilfsweise Aufrechnung |
Erhöhung um die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung, wenn über die Gegenforderung im Urteil entschieden wurde |
§ 45 Abs. 3 GKG |
Rechtsmittelverfahren |
Berufung , Beschwerde pp. |
Antrag des Rechtsmittelführers, Beschwer, begrenzt durch Streitwert der 1. Instanz. Gilt nicht, soweit der Streitgegenstand erweitert wurde. |
§ 47 Abs. 1 und 2 GKG |
Wiederkehrende Leistungen oder Nutzungen |
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Unterhaltssachen, die Familienstreitsachen sind |
z.B. Kindesunterhalt |
12facher Jahresbetrag |
§ 51 Abs. 1 und 2 FamGKG, § 23 Abs. 1 RVG |
Rente |
z.B. Schadensersatz aus Unfall |
3 1/2 facher Jahresbetrag |
§ 9 ZPO |
Wiederkehrende Leistungen |
z.B. aus einem Dienst- oder Arbeitsvertrag |
3facher Jahresbetrag, Rückstände werden hinzugezählt |
§ 42 Abs. 1GKG |
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Über Bestehen oder Nichtbestehen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis pp. |
Jahresbetrag der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen bei Dienst- oder Amtsverhältnis aus Lebenszeit, im Übrigen die Hälfte des Jahresbetrags der Bezüge mit Ausnahme nicht ruhegehaltsfähiger Zulagen |
§ 52 Abs. 6, Nr. 1 und 2 GKG |
Arbeitsrecht |
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Kündigungsschutzklage |
Klage |
3faches monatliches Bruttoentgelt |
§ 42 Abs. 2 GKG |
Wiederkehrende Leistungen, z.B. Lohn-/Gehaltsansprüche pp. |
Klage |
3facher Jahresbetrag oder geringer (Rückstände sind nicht hinzuzurechnen) |
§ 42 Abs. 1GKG (§ 42 Abs. 43 GKG) |
Eingruppierung |
Klage |
Dreijähriger Unterschiedsbetrag zur begehrten Leistung |
§ 42 Abs. 2 Satz 2 GKG |
Erbrecht |
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Auskunft |
Klage |
Interesse des Klägers an der Auskunftserteilung, i.d.R. 10-20 % des Wertes der Hauptsache |
§ 3 ZPO |
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft/Erbteilungsklage |
Klage auf Zustimmung |
Interesse des Klägers am Auseinandersetzungsplan, Wert seines Anteils am Nachlass |
§ 3 ZPO |
Erbersatzanspruch |
Klage |
Höhe des geforderten Betrages bei Anspruch des nichtehelichen Kindes; bei Feststellungsklage Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls |
§ 6 ZPO; § 3 ZPO |
Erbschein |
Erbscheinsverfahren |
reiner Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls |
§ 40 GNotKG |
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Klage auf Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins |
Interesse des Klägers unter Berücksichtigung der Nachteile |
§ 3 ZPO |
Erbvertrag |
Entwurf eines Erbvertrages durch einen Rechtsanwalt |
Wert des aktuellen Vermögens soweit darüber verfügt wird, ohne Abzüge |
§ 3 ZPO |
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Feststellung des Erbrechts |
Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen eines Erbvertrages |
§ 3 ZPO |
Feststellung des Erbrechts |
Feststellungsklage |
Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage |
§ 3 ZPO |
Miterben |
Feststellung des Erbrechts |
Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen der Rechtslage |
§ 3 ZPO |
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Klage auf Leistung an den Nachlass |
voller Wert der Leistung bei Klage gegen Nachlassschuldner |
§ 6 ZPO |
Nacherbe |
Drittwiderspruchsklage |
Wert des Gegenstandes der Vorerbschaft |
§ 6 ZPO |
Pflichtteilsrecht |
Klage auf Feststellung des Anspruchs dem Grunde nach |
Höhe des Anspruchs |
§ 3 ZPO |
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Klage auf Feststellung der Höhe des gesetzlichen Erbteils als Bemessungsgrundlage |
Differenzbetrag zwischen den streitigen Werten |
§ 3 ZPO |
Testament |
Feststellung der Nichtigkeit |
Wert des Anteils am Nachlass im Vergleich zur Teilhabe des Klägers am Nachlass ohne Vorliegen des Testaments |
§ 3 ZPO |
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Klage auf Herausgabe |
Interesse des Klägers |
§ 3 ZPO |
Testamentsvollstrecker |
Feststellung der Wirksamkeit der Einsetzung |
Vergütung des Testamentsvollstreckers |
§ 3 ZPO |
Vermächtnis |
Klage bei wiederkehrenden Leistungen |
3 1/2facher jährlicher Betrag |
§ 9 ZPO |
Familienrecht |
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Prozesskostenvorschuss |
Als einstweilige Anordnung |
Wert des geforderten Betrags |
§ 23 Abs. 1 RVG; §§ 42, 41 FamGKG |
Ehescheidung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft |
Antrag auf Ehescheidung pp. |
3faches gemeinsames monatliches Nettoeinkommen, Mindestwert: 3.000 EUR, Höchstwert: 1.0... |