K nimmt auf dem Gebiet einer Gemeinde die Grundversorgung mit Strom wahr. Sie begehrt von B, dem Eigentümer eines dort gelegenen Mehrparteienhauses, 360,61 EUR für Stromlieferungen sowie Erstattung der Kosten für einen erfolglosen Sperrversuch i. H. v. 47,94 EUR. Der Stromverbrauch wird über Zähler erfasst, die jeweils einer bestimmten Wohnung zugeordnet sind. Die Stromlieferung betrifft eine vom Mieter X gebrauchte Wohnung. Fraglich ist, mit wem K ein Vertrag verbindet.

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