Die Erziehung in der Tagespflege ist kostenbeitragspflichtig. Unter welchen Voraussetzungen Eltern und Personensorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche oder junge Volljährige sich an den Kosten der Leistung beteiligen müssen, regeln die §§ 91 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 92 Abs. 1 Nr. 4 und 5 SGB VIII.

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