Leitsatz

Die Tantieme gehört zu den Vergütungsbestandteilen, die in das Austauschverhältnis „Arbeit gegen Lohn” einbezogen sind. Im Gegensatz zur Gratifikation, die auch ohne Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu zahlen ist, handelt es sich bei der Tantieme um Arbeitsentgelt . Tantiemen werden insbesondere leitenden Angestellten zugesagt. Der Arbeitgeber honoriert mit der Zahlung die besondere Leistung des Arbeitnehmers für das Geschäftsergebnis, also den wirtschaftlichen Erfolg. Die Tantieme tritt als zusätzliches Entgelt zu den sonstigen Bezügen. Arbeitet der Arbeitnehmer z. B. wegen langer Arbeitsunfähigkeit in dem für die Berechnung der Tantieme maßgeblichen Zeitpunkt nicht, erhält er keine Tantieme; es besteht kein Grund, ihn am Gewinn des Unternehmens zu beteiligen.

 

Link zur Entscheidung

BAG, Urteil vom 08.09.1998, 9 AZR 273/97

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge