Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Zulage aufgrund besonderer technischer Anforderungen an die Ausbildung des Arbeitnehmers oder dessen Tätigkeit, spricht man von der technischen Zulage. Da sie im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers steht, handelt es sich sowohl um lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn als auch um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung.
Die technische Zulage wird typischerweise regelmäßig bezahlt und gehört somit lohnsteuerrechtlich zu den laufenden Bezügen und sozialversicherungsrechtlich zum laufenden Arbeitsentgelt.
Lohnsteuer: Die Steuerpflicht der technischen Zulage ergibt sich aus § 19 Abs. 1 EStG i. V. m. R 19.3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LStR.
Sozialversicherung: Die Beitragspflicht der technischen Zulage als Bestandteil des Arbeitsentgelts ergibt sich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte aus § 14 Abs. 1 SGB IV.
Entgelt | LSt | SV |
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Technische Zulage | pflichtig | pflichtig |
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