Das Wichtigste in Kürze:

1. Die zu den Maßregeln der Sicherung und Besserung gehörende Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) spielt in der Praxis eine erhebliche Rolle
2. Die Ausführungen hier befassen sich nicht mit den Voraussetzungen für die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB im Erkenntnisverfahren.
3. Behandelt werden hier nur die sich nach dem Erkenntnisverfahren in Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis stellenden Fragen und Probleme.
 

Rdn 421

 

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