Dr. Andreas Geipel, Daniel Hagmann
Rdn 244
Literaturhinweise:
Braun, Einführung in die juristische Internetrecherche, JuS 2004, 359
s.a. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2.
Rdn 245
1. Im Unterschied zu Verfahren über die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG, in dem einzelfallbezogenen Besonderheiten i.d.R. im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird, kann für den Gerichtshof der einzelne Fall ("case") von einer weiter gehenden – wenn auch nicht umfassend übertragbaren – Bedeutung sein.
☆ Dessen tatsächliche Eigenarten und Besonderheiten im Verhältnis zu rechtlich und tatsächlich gleich gelagerten Fällen sind entscheidend für die Beurteilung der Grenzen der Übertragbarkeit der Entscheidung im Allgemeinen.entscheidend für die Beurteilung der Grenzen der Übertragbarkeit der Entscheidung im Allgemeinen.
Rdn 246
2.a) Die Entscheidungen der EKMR und des EGMR sind jedoch mittlerweile ebenso facetten- wie zahlreich und die Mehrsprachigkeit ihrer schriftlichen Ausfertigungen trägt nicht unbedingt zu einer, aus der Perspektive des Rechtssuchenden aber wünschenswerten, Übersichtlichkeit bei. Es ist daher eine wesentliche Aufgabe des Vertreters, sich eine entsprechende Orientierung betreffend die Judikatur des Gerichtshofs zu verschaffen.
Rdn 247
Mit Blick hierauf nicht zu vernachlässigen sind die bestehenden Möglichkeiten der Recherche im Internet. Auch wenn eine solche keinesfalls Lehrbücher, Kommentare und Fachzeitschriften zu ersetzen vermag, gewährleistet das Internet bereits aufgrund seiner ständigen Aufbereitung von Informationen eine Aktualität, welche mit den herkömmlichen Hilfsmitteln für die juristische Bearbeitung nicht ohne Weiteres zu erreichen ist. Es ist daher ratsam, die bestehenden Möglichkeiten der Recherche im Internet in die Bearbeitung mit einzubeziehen.
Rdn 248
b) Die allgemein zugänglichen Internetportale werden zum Teil von nicht staatlichen Organisationen, Universitäten aber auch Ministerien und letztendlich dem Gerichtshof selbst zur Verfügung gestellt. Es bestehen u.a. folgende
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HUDOC, die Entscheidungs-Datenbank des EGMR (echr.coe.int/). Hier finden sich nahezu sämtliche Entscheidungen und Urteile des Gerichtshofs in einer der beiden Amtssprachen. |
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Auf der Internetseite des Gerichtshofs können darüber hinaus neben Informationsblättern zu dessen Rechtsprechung auch ein Leitfaden für die Menschenrechtsbeschwerde sowie factsheets in deutscher Sprache eingesehen werden. |
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die Entscheidungssammlung des Bundesministeriums der Justiz (bmj.de/SiteGlobals). Sie wird ständig um neue Veröffentlichungen von Urteilen des EGMR in deutscher Sprache erweitert, welche gegen Deutschland ergangen sind. Diese finden sich unter der Rubrik "Expertensuche". |
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das Fundstellenverzeichnis zu den Entscheidungen des EGMR in deutscher Sprache (egmr.org/). Es kann nur als äußerst nützlich bezeichnet werden. Die Seite bietet eine breite Palette an Informationen und ist stets aktuell. Insbesondere von den dort vorhandenen weiterführenden "Links" sollte ebenfalls Gebrauch gemacht werden. |
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EGMR-E, die Entscheidungssammlung des Gerichtshofs in deutscher Sprache, die auf der Internetseite des N.P. Engel Verlags (eugrz.info/) einsehbar ist. Die Sammlung befindet sich im Aufbau und umfasst derzeit die ersten vier Bände. |
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HRRS (hrr-strafrecht.de/). Hier finden sich neben Zusammenfassungen einzelner Urteile in deutscher Sprache auch entsprechende Anmerkungen. |
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die Internetseite des österreichischen Instituts für Menschenrechte (menschenrechte.ac.at/). Insbesondere der Newsletter gibt stets den aktuellen Überblick über die Rechtsprechung des EGMR in deutscher Sprache wieder. |
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Schließlich gibt der Verfassungsblog (verfassungsblog.de) Einblick in Diskussionen über aktuelle menschenrechtliche Themen und Entwicklungen. |
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Die vorstehende Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dürfte jedoch die wesentlichen Recherchequellen zur Erstellung einer Menschenrechtsbeschwerde im Internet beinhalten. Bei einem Besuch der genannten Seiten sollte stets auch auf die dortigen Verlinkungen geachtet und die eigene "Adressensammlung" bei Bedarf um neue Quellen erweitert werden.
Siehe auch: → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 1, m.w.N.; → Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdebegründung, Teil C Rdn 40.