Rdn 1024

 

Literaturhinweise:

Augustin, Das Recht des Beschuldigten auf effektive Verteidigung, 2013

Barton, Mindeststandards der Strafverteidigung, 1994

ders., Einführung in die Strafverteidigung, 2. Aufl. 2013

ders., § 41, in: Widmaier/Müller/Schlothauer (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch, 2. Aufl. 2014

Dietrich, Die Haftung des Strafverteidigers, 2011

Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl. 2009 (zitiert als Fahrendorf/Bearbeiter)

Freund, Die Weisungsgebundenheit der Rechtsanwälte von Verletzten und Zeugen, 2014

Köllner, Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger, in: Bockemühl (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Strafrecht, 6. Aufl. 2015, S. 1 ff. (zitiert als FA-Strafrecht/Bearbeiter)

Krause, Die zivilrechtliche Haftung des Strafverteidigers, NStZ 2000, 225 ff.

Müller-Gerteis, Die zivilrechtliche Haftungssituation des Strafverteidigers, 2005

Schlecht, Die zivilrechtliche Haftung des Strafverteidigers, 2006

Tronicsek, Der Verteidiger zwischen eigener Strafbarkeit und Schlechtverteidigung, 2011

Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2015 (zitiert als Zugehör/Bearbeiter).

 

Rdn 1025

1. Die zivilrechtliche Seite der Tätigkeit von Strafverteidigern im Strafverfahren wird in der Wissenschaft weitgehend vernachlässigt. Dies gilt noch mehr für die kritische Beschäftigung mit Beiständen und Vertretern von Zeugen und Verletzten im Strafprozess. Das Thema ist aber – nicht nur wegen der Haftungsrisiken von Rechtsanwälten – von praktischer Bedeutung.

 

Rdn 1026

Die zivilrechtliche Betrachtung anwaltlicher Tätigkeiten im Strafverfahren bringt einen Perspektivenwechsel mit sich (Barton, Mindeststandards, S. 36): Statt nach der Zulässigkeit von Prozesshandlungen wird nach der Qualität der anwaltlichen Dienstleistung gefragt. Statt nach den "oberen" Grenzen des forensischen Beistandes wird nach den "unteren" Grenzen bzw. nach den "Mindeststandards" anwaltlicher Tätigkeit gesucht. Im Blickpunkt steht nicht die besonders gelungene, sondern die unzureichende Rechtsdienstleistung. Statt um die Konfrontationslinien zwischen Staat und Bürger geht es um das Innenverhältnis von Anwalt und Mandant – also um Konflikte und Gegensätze zwischen Bürgern. Die Beschäftigung mit dem Zivilrecht bringt es deshalb notgedrungen mit sich, sich auch mit den Schattenseiten der Verteidigung bzw. der Nebenklagevertretung sowie sonstiger anwaltlicher Tätigkeiten für Zeugen und Verletzte auseinanderzusetzen.

 

Rdn 1027

2. Die wichtigsten Fragen des Zivilrechts der Strafverteidigung bzw. der sonstigen anwaltlichen Tätigkeiten im Strafverfahren betreffen

1. die Klärung des Rechtsverhältnisses zwischen Rechtsdienstleister und Mandant (→ Rechtsanwälte, Zivilrecht, RechtsverhältnisMandant/Rechtsanwalt, Teil H Rdn 1069),
2. die zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen (→ Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen, Teil H Rdn 1028),
3. die Bestimmung der inhaltlichen Pflichten des Dienstleisters (→ Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten, Teil H Rdn 1054) und schließlich
4. die Problematik von Weisungen des Mandanten (→ Rechtsanwälte, Zivilrecht, Weisungen, Teil H Rdn 1079).

Siehe auch: → Rechtsanwälte, Strafrecht, Allgemeines, Teil H Rdn 948 m.w.N.; → Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen, Teil H Rdn 1028; → Rechtsanwälte, Zivilrecht, Pflichten, Teil H Rdn 1053; → Rechtsanwälte, Zivilrecht, RechtsverhältnisMandant/Rechtsanwalt, Teil H Rdn 1069; → Rechtsanwälte, Zivilrecht, Weisungen, Teil H Rdn 1079.

[Autor] Barton

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