1.1 Können alle rechtlich möglichen Teilzeitansprüche nebeneinander – vorsorglich – gestellt werden?
Auf die Nennung der Rechtsgrundlage kommt es nicht an. Der Arbeitnehmer muss sein Ziel klar formulieren; die gesetzliche Regelung folgt dann aus dieser Zielformulierung, bei unbefristeter Verringerung gilt § 8 TzBfG, bei befristeter Verringerung § 9a TzBfG; bei befristeter Verringerung in der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG und bei Verringerung wegen der Schwerbehinderung § 164 Abs. 5 SGB IX.
Rechtsgrundlage: § 8 TzBfG, § 9a TzBfG, § 15 Abs. 6 und 7 BEEG, § 3 PflegeZG, § 2 FamPflGZ, § 164 Abs. 5 Satz 3 SGB IX
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit
1.2 Ein Arbeitnehmer aus einer Abteilung mit Schichtsystem beantragt TZ. Diesen lehnen wir wegen des Schichtsystems ab. Hat er ein Anrecht auf die Versetzung in eine andere Abteilung ohne Schichtsystem?
Das ist denkbar; entscheidend ist zunächst, ob der Arbeitsvertrag eventuell das Direktionsrecht einschränkt. Falls nicht, ist durchaus ein "Ringtausch" durch Versetzung zu prüfen.
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit
1.3 Ist eine beliebige Reduzierung möglich? Wir haben die Regel definiert, dass die tägliche Arbeitszeit auf 1/4-Stunden-Schritte geändert werden kann. Wir würden also z. B. nicht akzeptieren, dass jemand 10 Minuten am Tag weniger arbeitet. Ist das so haltbar?
Nein; der Umfang der Reduzierung ist nach dem Gesetz beliebig wählbar und kann vom Arbeitgeber im Vorhinein nicht beschränkt werden.
Weitere Informationen: Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit
1.4 Ist die Informationspflicht des § 7 Abs. 2 TzBfG durch Aushang interner Stellenausschreibung erfüllt? Oder muss die Information persönlich erfolgen?
Die Information muss persönlich gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 TzBfG
Weitere Informationen: Reichweite der Informationspflicht
1.5 Was passiert, wenn der Arbeitnehmer sich nicht an die Textform hält und nur mündlich seinen Wunsch äußert?
Bei Verstoß gegen die Formvorschriften liegt kein wirksamer Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit vor. Es werden auch keine Fristen in Lauf gesetzt.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
Weitere Informationen: Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs
1.6 Was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Antragsfrist von 3 Monaten vor Beginn der gewünschten Teilzeit nicht einhält?
Wenn die 3-monatige (Mindest-)Antragsfrist nicht eingehalten wird, wird automatisch mit Antragstellung die Mindestfrist in Lauf gesetzt.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG
Weitere Informationen: Voraussetzungen des Teilzeitanspruchs
1.7 Kann der Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt den Antrag auf Teilzeit wieder zurückziehen?
Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen, die Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG zu verringern, bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist des Arbeitgebers aus § 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG gebunden. Ein Widerrufsrecht steht dem Arbeitnehmer nach Zugang seines Verringerungsantrags nicht zu.
Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 TzBfG
Weitere Informationen: Geltendmachung der Ansprüche auf Teilzeitarbeit

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