Auszubildende bzw. junge Menschen, deren Berufsausbildung oder Berufsausbildungsvorbereitung grundsätzlich nach dem SGB III förderungsfähig ist[1], können aufstockend zu ihrer Ausbildungsvergütung und einer ggf. zu beanspruchenden Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe ergänzend Bürgergeld beanspruchen.

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