Der Begriff des dauerhaften Datenträgers ist in § 126b Satz 2 BGB legaldefiniert und erfordert demnach insbesondere die Tauglichkeit eines Mediums zur Aufbewahrung und Speicherung einer Erklärung zur unveränderten Wiedergabe während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums.

Ohne Weiteres fallen hierunter bei einer handschriftlich oder maschinenschriftlich aufgesetzten Erklärung ihre Verkörperung auf Papier

  • eine Originalurkunde,
  • eine Fotokopie,
  • eine Durchschrift und
  • ein Telefax.

In digitaler Hinsicht erfüllen diese Voraussetzung ebenso

  • eine E-Mail[1],
  • ein Anhang einer E-Mail[2],
  • ein Computerfax[3],
  • eine Diskette[4],
  • eine CD-ROM[5],
  • eine DVD[6],
  • ein USB-Stick[7],
  • eine Speicherkarte[8] und
  • eine Festplatte.[9]

Insbesondere aus dem Mobile Computing bekannte Kommunikationsmittel sind ebenfalls geeignet, den Tatbestand des dauerhaften Datenträgers zu erfüllen. Hierzu gehören

  • SMS[10],
  • Instant-Messaging-Dienste, wie etwa WhatsApp, Telegram, Skype,[11] und
  • soziale Netzwerke, wie etwa Facebook, Linkedin, Xing, X (ehemals Twitter).[12]

Das bloße Bereitstellen einer Erklärung auf einer Internetseite genügt den Anforderungen der Textform nicht, da eine Internetseite zur nachträglichen Änderung ihres Inhalts etwa durch den Betreiber der Internetseite offensteht und dies dem Dokumentationszweck der Textform entgegensteht.[13]

[1] S. BT-Drucks. 14/4987, S. 20.
[2] OLG München, Hinweisbeschluss v. 18.9.2014, a. a. O.
[4] S. BGH, Urteil v. 29.4.2010, I ZR 66/08, NJW 2010, 3566, 3567.
[7] S. BT-Drucks. 17/12637, S. 44.
[8] S. BT-Drucks. 17/12637, S. 44.
[9] S. BT-Drucks. 17/12637, S. 44.
[10] So Jauernig/Mansel, BGB, 19. Aufl. 2023, § 126b Rnr. 2.
[11] Vgl. BeckOGK-BGB/Primaczenko/Frohn, Stand: 1.5.2020, § 126b Rnr. 16.1.
[12] Vgl. wiederum BeckOGK-BGB/Primaczenko/Frohn, Stand: 1.5.2020, § 126b Rnr. 16.1.
[13] Vgl. BGH, Urteil v. 15.5.2014, III ZR 368/13, NJW 2014, 2857 Rnr. 21 ff; a. A. MünchKommBGB/Einsele, 9. Aufl. 2021, § 126b Rnr. 11, wenn die Internetseite ausgedruckt und gespeichert werden kann.

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