Begriff

Die Textform meint die Abgabe einer lesbaren Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger. Der Begriff des Datenträgers umfasst sowohl Urkunden als auch elektronische Speichermedien, wenn die auf dem Medium gespeicherte Erklärung unter Zuhilfenahme von Software in Schriftzeichen lesbar wird. Zwar erfordert die Textform die Kenntlichmachung des Abschlusses der Erklärung und die Nennung der Person des Erklärenden, nicht aber eine eigenhändige Unterzeichnung.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Allgemein geregelt ist die Textform in § 126b BGB.

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