Tenor
1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Freistaats ... vom 21.07.2016, Az. .../2016-E-014-..., wird zurückgewiesen.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen der Antragsgegnerin zu 1 und des Antragsgegners zu 2 sowie der Beigeladenen zu tragen.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf ... EUR festgesetzt.
Gründe
I. Das vorliegende Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren hat die Erteilung eines Bauauftrags zum Gegenstand.
In ihrem Schriftsatz vom 28.07.2016 hat die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde gegen zwei Beschlüsse der Vergabekammer Freistaat Thüringen eingelegt. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss mit dem Aktenzeichen .../2016-E-015-... betrifft ein Nachprüfungsverfahren, in dem es um die behauptete Beauftragung von Planungsleistungen der Architektin W... durch die beiden Antragsgegner geht. Dieses Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 2 Verg 8/16.
Die vorliegende sofortige Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss der Vergabekammer mit dem Aktenzeichen -.../2016-E-014-.... Gegenstand dieses Nachprüfungsverfahren ist ein von der Antragstellerin behaupteter Bauauftrag zur Errichtung eines Hotels in B..., den die Antragsgegner der Beigeladenen erteilt haben sollen.
Im Jahre 2012 beantragte die Antragsgegnerin zu 1 eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Hotels neben der von der Antragsgegnerin zu 1 betriebenen Therme in B.... Am 18.03.2013 wurde die Baugenehmigung vom Landratsamt U... als untere Bauaufsichtsbehörde erteilt. Im Januar 2016 stellte die Antragsgegnerin zu 1 zunächst einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung. Am 27.01.2016 beantragte die Antragsgegnerin zu 1 dann eine Änderung der Baugenehmigung. Die diesem Antrag zugrunde liegenden Planungsunterlagen wurden von der Architektin W... erstellt, die den Änderungsantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichte. Auf den Bauplänen ist die Antragsgegnerin zu 1 als Bauherr und die Beigeladene als "Realisierer" ausgewiesen. Mit Bescheid vom 21.04.2016 erteilte das Landratsamt U... der Antragsgegnerin zu 1 die beantragte geänderte Baugenehmigung. Gegenstand der Änderung waren das Maß der baulichen Nutzung, eine geänderte Außenfassade sowie eine geänderte Raumaufteilung. Mit Schreiben vom 23.06.2016 teilte der Geschäftsführer der Beigeladenen, Herr Ki..., dem Landratsamt U... einen Bauherrenwechsel von der Antragsgegnerin auf die Beigeladene mit und verwies hinsichtlich etwaiger bautechnischer Nachforderungen auf das Planungsbüro W... & Ki... als Ansprechpartner. Hierbei handelt es sich um eine GbR, die gemeinsam von der Architektin W... und ihrem Ehemann, dem Geschäftsführer und Gesellschafter der Beigeladenen, Herrn Ki..., betrieben wird.
Eigentümerin des Grundstücks (Grundbuch von B..., Flur ..., Flurstück 89/72), auf dem das streitgegenständliche Hotel errichtet werden sollte, war der Antragsgegner zu 2. In einem Grundstückskaufvertrag vom 16.03.2016, UR-Rolle Nr. 450/2016 der Notarin Be..., zwischen dem Antragsgegner zu 2, vertreten durch die Landesentwicklungsgesellschaft L..., und der Beigeladenen über das streitgegenständliche Grundstück in B... mit einer Größe von 9.851 m2 kaufte die Beigeladene die Immobilie zu einem Kaufpreis von ...,00 EUR und einem Quadratmeterpreis von 60 EUR. In § 9 des Vertrages (Nutzungsverpflichtung, Rückübertragungspflicht) ist in Absatz 1 geregelt, dass der Verkauf zum Zweck der Errichtung eines Kurhotels erfolgt, wobei das Vorhaben bis zum 30.06.2017 umgesetzt werden soll. In Absatz 2 Satz 1 verpflichtet sich die Beigeladene für den Fall, dass die in Absatz 1 zugesagten Maßnahmen nicht innerhalb der vereinbarten Frist durchgeführt werden oder hiervon wesentlich abgewichen wird, die Immobilie unmittelbar nach deren dahingehendem Verlangen auf den Antragsgegner zu 2 als Verkäufer zurückzuübertragen.
In einem weiteren notariellen Vertrag vom 16.03.2016, UR-Nr. 451/2016 der Notarin Be ... zwischen der G... "auf ausdrückliche Anweisung der Stadt B... als unmittelbare und mittelbare Gesellschafterin der G..." und der Beigeladenen verpflichtete sich die Beigeladene, "auf dem Flurstück 89/72 der Flur ... ein Hotel zu errichten" (§ 2 Satz 1). Ferner enthält der Vertrag die Verpflichtung der Beigeladenen, zwischen dem Hotel und der gegenüberliegenden Therme, die der Antragsgegnerin zu 1 gehört, einen Bademantelgang zu errichten und zuvor diesen Verbindungsgang zu projektieren sowie eine entsprechende Baugenehmigung einzuholen.
Die G... verpflichtete sich gegenüber der Beigeladenen, den dem Antragsgegner zu 2 geschuldeten Grundstückskaufpreis (... EUR) gegenüber der L... vorzufinanzieren (§ 1 Abs. 2 Satz 2).
Der vorfinanzierte Kaufpreis soll dadurch verrechnet werden, dass die Beigeladene der G... oder einer von dieser benannten städtischen Gesellschaft eine bebaubare und vermarktbare Teilfläche mit einer Mindestbreite ...