Verfahrensgang
Vergabekammer des Freistaats Thüringen (Beschluss vom 22.12.2015; Aktenzeichen ...-4003) |
Tenor
1. Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Freistaats ... vom 22.12.2015, Az. --4003- ..., wird zurückgewiesen, soweit sie die Nachprüfungsanträge der Beschwerdeführerin in den von der Vergabestelle durchgeführten Vergabeverfahren "Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis W-kreis (A)" und "Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis S ... (C)" betrifft.
2. Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss der Vergabekammer des Freistaats ... vom 22.12.2015, Az. --4003- ..., aufgehoben, soweit er den Nachprüfungsantrag der Beschwerdeführerin in dem von der Vergabestelle durchgeführten Vergabeverfahren "Winterdienst und Störungsbeseitigung auf Bundes- und Landesstraßen im Landkreis H. (B)" betrifft. Der Vergabestelle wird aufgegeben, die Angebotswertung, insbesondere die 2. Wertungsstufe (Eignungsprüfung und- bewertung) unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut vorzunehmen.
3. Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer tragen die Beschwerdeführerin zu 75 % und die Beschwerdegegnerin sowie die Beigeladene zu 2 zu je 12,5 %. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beschwerdeführerin tragen die Beschwerdegegnerin und die Beigeladene zu 2 ebenfalls zu je 12,5 %. Im Übrigen trägt die Beschwerdeführerin ihre Aufwendungen selbst. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beschwerdegegnerin trägt die Beschwerdeführerin zu 75 %. Im Übrigen trägt die Beschwerdegegnerin diese Aufwendungen selbst. Die Beschwerdeführerin trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zu 1 im Nachprüfungsverfahren zum Vergabeverfahren "(A) W. kreis" und der Beigeladenen zu 3 im Nachprüfungsverfahren zum Vergabeverfahren "(C) S". Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zu 2 trägt die Beschwerdeführerin zu 75 %. Im Übrigen trägt die Beigeladene zu 2 ihre Aufwendungen selbst.
4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beschwerdeführerin zu 75 % und die Beschwerdegegnerin sowie die Beigeladene zu 2 zu je 12,5 %. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beschwerdeführerin tragen die Beschwerdegegnerin und die Beigeladene ebenfalls zu je 12,5 %. Im Übrigen trägt die Beschwerdeführerin ihre Aufwendungen selbst. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beschwerdegegnerin trägt die Beschwerdeführerin zu 75 %. Im Übrigen trägt die Beschwerdegegnerin diese Aufwendungen selbst. Die Beschwerdeführerin trägt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zu 1 im Beschwerdeverfahren, soweit es das Vergabeverfahren "(A) W. kreis" betrifft, und der Beigeladenen zu 3, soweit es das Vergabeverfahren "(C) S. " betrifft. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen der Beigeladenen zu 2 trägt die Beschwerdeführerin zu 75 %. Im Übrigen trägt die Beigeladene zu 2 ihre Aufwendungen selbst.
5. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2 Millionen EUR festgesetzt.
Gründe
I. Die Beschwerdegegnerin möchte im Wege des offenen Verfahrens Winterdienst- und Störungsbeseitigungsleistungen auf Bundes- und Landesstraßen des Freistaats ... für den Zeitraum 01.10.2015 bis 30.09.2020 vergeben. Dazu hat sie getrennt nach Landkreisen mehrere Vergabeverfahren eingeleitet. Das vorliegende Beschwerdeverfahren betrifft die Vergabe dieser Leistungen in drei Landkreisen, erstens den W. kreis (Nachprüfungsverfahren A), zweitens den Landkreis H. (Nachprüfungsverfahren B) und drittens schließlich den Landkreis S. (Nachprüfungsverfahren Cl.
Anfang Mai 2015 erfolgte für jede der drei Ausschreibungen die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt. Als einziges Zuschlagskriterium wird in den Bekanntmachungen jeweils "das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe [...] aufgeführt sind" genannt. In jeder dieser Bekanntmachungen findet sich unter Nummer IV.---1 "Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen" folgender Passus: "Bitte um Beachtung: Ein Versand der Unterlagen in Papierform erfolgt nicht. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download bereit. Voraussetzung ist eine elektronische Signatur und die Installation spezifischer Software; nähere Informationen unter www.evergabe-online.info...
In dem Vergabeverfahren A (W.-kreis) beabsichtigt die Vergabestelle, der Beigeladenen zu 1, einer Bietergemeinschaft, die aus den Mitgliedern der Beigeladenen zu 3 (U. GmbH, P. GmbH, H. GmbH) und der Fa. M. besteht, den Zuschlag zu erteilen. Die Beigeladene zu 2 war zweitplatzierte Bieterin und die Beschwerdeführerin drittplatzierte.
Im Vergabeverfahr...