Begriff

Für Tunesien gilt das deutsch-tunesische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tunesien wurde das deutsch-tunesische Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen. Dieses ist seit 1.8.1986 in Kraft. Im deutschen Recht sind insbesondere die Vorschriften des SGB IV und das SGB V zu beachten.

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