vom 3. Dezember 1996
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Teil des Ausbildungs- berufsbildes |
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Berücksichtigung des § 4 Abs. 2 zu vermitteln sind |
zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungs- jahr |
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Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) |
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung erklären b) gegenseitige Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen |
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Aufbau und Organisation des Ausbildungs- betriebes (§ 3 Nr. 2) |
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der Betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben |
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 3 Nr. 3) |
a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen b) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen c) Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern d) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) |
a) berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden b) Unfallsituationen sowie berufstypische Unfallquellen nennen und unfallverursachendes Verhalten sowie Maßnahmen zu dessen Vermeidung beschreiben c) Regeln für den vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz beschreiben d) Gefahren im Umgang mit dem elektrischen Strom beschreiben e) Verhalten bei Unfällen und Bränden beschreiben f) Maßnahmen der ersten Hilfe einleiten g) arbeitsplatzbedingte Umweltbelastungen nennen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einleiten h) im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich nennen |
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
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Lesen und Anfertigen von technischen Unterlagen (§ 3 Nr. 5) |
a) Zeichengeräte handhaben b) Skizzen und Zeichnungen lesen und anfertigen c) Normen, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Handbücher anwenden |
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Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten (§ 3 Nr. 6) |
a) Baustellen in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken einrichten und sichern b) Längen- und Höhenmessungen durchführen |
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c) Bauwerke und Gerüste abstecken |
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Verwenden und Instandhalten von Werkzeuge, Geräten und Maschinen (§ 3 Nr. 7) |
a) gebräuchliche Werkzeuge, Geräte und Maschinen nennen b) Werkzeuge handhaben und warten c) Geräte unter Beachtung der Schutzeinrichtungen einsetzen und warten |
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d) Maschinen unter Beachtung der Schutzeinrichtung bedienen und warten e) Störungen und Schäden an Geräten und Maschinen feststellen f) Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Schäden treffen |
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Bearbeiten von Holz und Metallen, Arbeiten mit Kunststoffen (§ 3 Nr. 8) |
a) einfache Holzarbeiten durchführen, insbesondere Meß-, Schneid-, Hobel-, Stemm- und Bohrarbeiten b) Bauteile aus Holz verbinden |
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c) einfache Metallarbeiten ausführen, insbesondere Meß-, Schneid-, Feil- und Bohrarbeiten d) Metallteile verbinden e) Kunststoffe verbinden und verarbeiten |
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f) Kunststoffteile verwenden |
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Erdbauarbeiten und Verarbeiten mineralischer Baustoffe (§ 3 Nr. 9) |
a) Gräben einmessen, ausheben und aussteifen b) Beläge, Einfassungen und Pflasterungen herstellen c) einfache Bauteile aus künstlichen und natürlichen Steinen herstellen d) Mörtel und Beton nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen e) Beton einbringen, verdichten und nachbehandeln |
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Bauen von Arbeits- und Schutzgerüsten (§ 3 Nr. 10) |
a) Bauteile von Leiter-, Stahl- und Aluminiumgerüsten sowie die von ihnen zu erfüllenden Anforderungen beschreiben b) lastverteilende Unterlagen in Abhängigkeit vom Untergrund auswählen und herstellen |
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c) Leitergerüste auf- und abbauen d) Stahl- und Aluminiumgerüste aus Rohren mit Kupplungsverbindungen auf- und abbauen e) Stahl- und Aluminiumgerüste aus vorgefertigten Bauteilen auf- und abbauen |
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f) Schutzwände herstellen g) Gerüste bekleiden h) Überbrückungen und Sonderkonstruktionen herstellen i) Leiter-, Stahl- und Aluminiumgerüste unterschiedlicher Bauarten verwenden |
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Bauen von Traggerüsten (§ 3 Nr. 11) |
a) wichtige Bodenarten nennen und deren Tragfähigkeit beurteilen b) Rüststützen und Stütztürme auf- und abbauen c) Rüstbinder und Rüstträger auf- und abbauen d) horizontale und vertikale Aussteifungsverbände einbauen e) Verbindungen herstellen f) Gerüste abspannen g) Tra... |