TV Qualifizierung, Forstwirtschaft, Niedersachsen, 01.01.2002 (AVE-Anfang: 03.09.2002)

Nummer: 01211.021

Klassifizierung: TV Qualifizierung

Fachbereich: Forstwirtschaft

Tarifgebiet: Niedersachsen

Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer

Datum: 01. Januar 2002

AVE
AVE Anfang 03. September 2002

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 216 vom 20. November 2002

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Forstwirtschaft

vom 25. Oktober 2002

Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Niedersachsen der nachfolgend bezeichnete Tarifvertrag mit Wirkung vom 3. September 2002 für allgemeinverbindlich erklärt:

Tarifvertrag über die Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der forstwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und über Maßnahmen zur Erschließung und Sicherung wettbewerbsfähiger Voll- oder Teilzeitarbeitsplätze in der Forstwirtschaft in Niedersachsen vom 1. Januar 2002

Er wird klargestellt, dass der Tarifvertrag vom 1. Januar 2002 den Tarifvertrag vom 15. Mai 2001 ersetzt.

Unterzeichnet:

Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales

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