Rz. 38

Die Satzung der Gesellschaft kann andere Informationen enthalten, die nicht dem Gesetz widersprechen. Das bedeutet, dass neben dem vorgenannten gesetzlichen Mindestinhalt ein weitreichender Gestaltungsfreiraum besteht, weitere Regelungen in die Satzung aufzunehmen. Wichtig ist allerdings, dass die Satzung alle relevanten Bestimmungen über Abtretung von Geschäftsanteilen, evtl. Aufnahme von Rechtsnachfolgern bzw. Erben in die Gesellschaft, Auszahlung des dem Gesellschafter zustehenden Vermögensteils bei dessen Austritt bzw. Ausschluss usw. enthält, damit es in der Praxis zu keinen unnötigen Streitigkeiten und Zeitverzögerungen kommt.

 

Rz. 39

Die Satzung einer GmbH kann folgende Angaben beinhalten:

in Bezug auf Gründer bzw. Gesellschafter: Gründer- bzw. Gesellschafterverzeichnis, Angaben zur Staatsangehörigkeit bzw. -ansässigkeit der Gründer bzw. Gesellschafter;
in Bezug auf das Stammkapital und andere Fonds (z.B. Sicherungsfonds) der Gesellschaft: Höhe des Stammkapitals und anderer Fonds, Angaben zum Verfahren und zur Bildung;
in Bezug auf Geschäftsanteile: Verfahren der Übertragung bzw. des Übergangs von Geschäftsanteilen, Angaben zur Höhe der Geschäftsanteile eines jeden Gesellschafters, zur Höhe und zum Bestand der Stammeinlagen der Gesellschafter, Verfahren der Einbringung von Stammeinlagen durch die Gesellschafter, Verfahren der Bewertung von Stammeinlagen (falls diese in Sachform eingebracht werden);
in Bezug auf Sitz: Grundsätzlich kann sich der Sitz einer Gesellschaft nach dem Ort ihrer Gründung bzw. staatlichen Registrierung, nach dem Ort, an dem sich die Geschäftsleitung befindet, oder nach dem Ort der Ausübung ihrer Hauptgeschäftstätigkeit richten. Nach der ukrainischen Gesetzgebung gilt als Sitz der Gesellschaft der Ort der faktischen Ausübung ihrer Tätigkeit oder der Ort bzw. das Büro, wo sich die Geschäftsleitung befindet und von welchem aus die alltägliche Leitung der Gesellschaft ausgeübt wird, Art. 93 ZGB. Entscheidend ist somit der im Inland gelegene Sitz, der als solcher auch ins Handelsregister eingetragen ist;
andere Angaben: Verfahren der Verteilung des Gewinns und der Verluste, Bedingungen und Verfahren der Reorganisierung und Liquidierung der GmbH, Verfahren der Satzungsänderung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge