Rz. 12

Die Satzung der GmbH ist schriftlich zu verfassen, zusammenzunähen, zu nummerieren und durch die Gründer bzw. ihre bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Die erste Fassung der Satzung der GmbH wird von allen Gesellschaftern unterzeichnet. Die Echtheit der Unterschriften der Gründer bzw. ihrer Vertreter wird notariell beglaubigt.

Diese Bestimmungen gelten nicht für eine Mustersatzung (siehe Rdn 40 ff.).

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