Wir, die Eheleute Maria und Klaus M., sind uns darüber einig, dass wir nach der Trennung und einer späteren Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge für unsere beiden Kinder Kevin, geb. … (7 Jahre), und Zoe, geb. … (4 Jahre), beibehalten und in gegenseitiger Verantwortung ausüben wollen. Der Lebensmittelpunkt der Kinder liegt im beiderseitigen Einverständnis bei der Mutter. Als "Umgangsregelung" vereinbaren wir:
§ 1 Übliche Umgangszeiten; Handy |
Wir, die Eheleute Maria und Klaus M. sind uns einig, dass unsere beiden Kinder Kevin und Zoe, die sonst bei der Mutter leben, alle zwei Wochen übers Wochenende beim Vater sind und dort bleiben sollen, erstes Wochenende am (…) von … bis … Die Besuche beginnen freitags um 18.00 Uhr und dauern bis sonntags 16.30 Uhr, während der Wintermonate, also von Oktober bis einschl. März, von freitags 16.30 Uhr bis sonntags 16.30 Uhr. Für seine Besuche bestimmt der Vater alltägliche Angelegenheiten für die Kinder allein (oder: andere Regelung, etwa Ausnahmen). Ohne Rücksprache mit der Mutter trifft er keine weitergehenden Entscheidungen und bespricht im Übrigen alle wesentlichen Erziehungsfragen wie sonst mit ihr; sämtliche Maßnahmen, die er für das Kind für richtig gehalten hat, teilt er ihr nach Besuchsende kurz mit. Ausfallende Besuchszeiten werden nachgeholt (wird ausgeführt – oder auch gerade nicht).
Während der Besuche wird die Mutter keinen telefonischen Kontakt zu ihren Kindern haben (oder Ausnahmen). Wenn sie mit ihnen in Verbindung treten will, wird sie den Vater anrufen. Insbesondere wird sie den Kindern auch kein Handy mitgeben oder sie über E-Mail anschreiben oder anzuschreiben versuchen (gilt entsprechend für den Vater zu den sonstigen Zeiten, zu denen die Kinder nicht bei ihm sind – im Übrigen sollten sich die Eltern für sie ebenfalls durch besondere Absprachen festlegen).
Besondere Geschenke wird der Vater den Kindern nicht machen. Einzelheiten wird er mit der Mutter abstimmen (oder Ausnahmen; möglich ist auch, eine Wertgrenze festzulegen, die vielleicht 50,– EUR nicht überschreiten sollte). Der Vater ist verpflichtet, in seiner neuen Wohnung in … für die Kinder ein eigenes Zimmer einzurichten, für sie bereitzuhalten und mit den notwendigen Möbeln und sonstigen Gegenständen auszustatten. Für die Kinder hat er in ausreichendem Maße Spielzeug anzuschaffen und dafür zu sorgen, dass wichtige Ersatzkleidung verfügbar ist. Andererseits verpflichtet sich die Mutter, den Kindern alle Dinge mitzugeben, auf die sie während der Besuchszeiten beim Vater angewiesen sind, also Ersatzkleidung, Hefte und Bücher für die Schule, Medikamente u. ä., vgl. im Übrigen § 4.
Für die Ferienzeiten, denn auch Zoe kommt bald in die Schule, vereinbaren wir Folgendes :
- In den (Land/Länder) Sommerferien verbringen die Kinder Kevin und Zoe in geraden Jahren die erste, in ungeraden Jahren die zweite Hälfte (die ersten zwei Wochen/die letzten zwei Wochen o. Ä.) der Ferien bei einem, im nächsten Jahr dann beim anderen Elternteil/beim Vater, der mit ihnen nach seiner Wahl in Urlaub fahren kann. Urlaubsziel und Urlaubsanschrift (Telefonnummer etc.) haben die Eltern sich spätestens zwei Wochen vor der geplanten Abreise gegenseitig mitzuteilen. Im Übrigen hat der Vater der Mutter gegenüber bis zum 31. 3. des laufenden Jahres zu erklären, ob er von seinen Befugnissen, die Ferien mit den Kindern zu verbringen, Gebrauch machen will oder nicht (und für welche Zeiten). Sämtliche Kosten für die Kinder während des Urlaubs trägt der Vater; er ist nicht berechtigt, vom sonstigen Kindesunterhalt, den er der Mutter leistet, Abzüge anzubringen. Für den eigenen Urlaub und den Unterhalt der Kinder muss die Mutter mit den sonstigen Zahlungen auskommen; weitere Forderungen kann sie nur stellen, wenn dies sonst rechtlich begründet oder mit dem Vater abgesprochen ist.
Für die Osterferien eines jeden Jahres vereinbaren wir …,
für Pfingsten …,
für die Herbstferien …
und für die Weihnachtsferien (jeweils Besuchszeiten mit dem Vater). Diese Vereinbarung über die Ferien, die die Kinder mit dem Vater verleben, beginnt mit den Sommerferien im Jahre … Für das laufende Jahr legen sich die Eltern wie folgt fest: Vom 1. 7. bis zum 3. 8. sind die Kinder beim Vater, der mit ihnen in Ferien fahren kann, für die restliche Ferienzeit bei der Mutter. Für die Kosten gilt a.). Besuchstermine in den Ferien fallen ebenso aus wie B...