Die notwendigen Voraussetzungen[1] für die hoheitliche Anordnung des Wechselmodells können wie folgt zusammengefasst werden:[2]
- hinreichende, in etwa gleiche Erziehungskompetenzen beider Eltern,
- sichere Bindungen des Kindes zu beiden Eltern,
- gleiche Beiträge beider Eltern zur Entwicklungsförderung und Kontinuitätssicherung,
- autonom gebildeter, ständiger Kindeswille,
- Kooperations- uns Kommunikationsfähigkeit beider Eltern,
- keine Erwartung oder Verschärfung eins Loyalitätskonflikts des Kindes durch eine Konfliktbelastung der Eltern.
Es kann daher beantragt werden:
Muster: Antrag auf Einrichtung des Wechselmodells[3]
Es wird beantragt, die Betreuung für das Kind K ... der Beteiligten wie folgt anzuordnen:
- Der Antragsteller betreut das Kind in allen geraden Wochen des Jahres, die Antragsgegnerin in allen ungeraden Wochen des Jahres von montags, 8 Uhr bis zum folgenden Montag, 8 Uhr.
- Der Antragsteller betreut das Kind K ... während gerader Kalenderjahre in der ersten Hälfte aller Schulferien, die Antragsgegnerin während aller ungeraden Kalenderjahre.
- Der Antragsteller verbringt Heiligabend von 14 Uhr bis zum 1. Feiertag, 14 Uhr sowie Silvester vom 31.12., 14 Uhr bis zum 1.1., 14 Uhr während gerader Kalenderjahre mit K ..., die Antragsgegnerin während ungerader Kalenderjahre.
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