Leitsatz

Zu unbestimmte Beschlussfassung über sog. tätige Mithilfe (hier: Gartenpflegearbeiten)

 

Normenkette

§ 21 WEG

 

Kommentar

Ein Beschluss, dass "im gemeinschaftlichen Garten einfache Pflegearbeiten wie Kehren, Unkraut jäten, Gießen etc. nicht von einer Fachfirma vorgenommen, sondern von den Hausbewohnern in Eigenregie unentgeltlich getätigt werden sollen", entspricht unabhängig von der Frage, ob Eigentümern durch Mehrheitsbeschluss derartige Arbeiten überhaupt auferlegt werden können, schon deshalb nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, weil nicht festlegt ist, wer wann welche Arbeiten in welchem Umfang zu erledigen habe; eine solcher Beschluss ist daher inhaltlich zu unbestimmt.

 

Link zur Entscheidung

OLG Köln, Beschluss vom 12.11.2004, 16 Wx 151/04OLG Köln v. 12.11.2004, 16 Wx 151/04, NZM 7/2005, 261

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?