Begriff

Unter Unfallverhütung sind Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes zu verstehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Geregelt ist die Unfallverhütung in den Unfallverhütungsvorschriften, die die Berufsgenossenschaften auf der Grundlage von § 15 SGB VII erlassen, im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

In §§ 14 ff. SGB VII werden die Befugnisse der Berufsgenossenschaften und die Aufgaben der Unternehmer geregelt. Zusätzlich sind die individuellen Vorschriften jedes Unfallversicherungsträgers (z. B. BG-Vorschriften) zu beachten.

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