Bei der Wahl der Versicherungssumme ist Folgendes zu beachten: Mindestversicherungssumme ist überwiegend die in § 18 SGB IV geregelte Bezugsgröße. Die Bezugsgröße beträgt für das Jahr 2024 42.420 EUR/West (2023: 40.740 EUR/West) bzw. 41.580 EUR/Ost (2023: 39.480 EUR/Ost). Wenn sich die Bezugsgröße ändert, ändert sich auch die Mindestversicherungssumme. Viele Berufsgenossenschaften haben die Mindestversicherungssumme aber auch niedriger festgesetzt. Häufig besteht die Möglichkeit, eine festgesetzte Pflichtversicherungssumme bis zu einem Höchstbetrag aufzustocken.

Jede Berufsgenossenschaft hat unterschiedliche Höchstjahresarbeitsverdienste. Die Versicherungssumme soll in der Regel auf volle 100 EUR lauten.

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