Rz. 9

Handelsregisterverfahren werden ausschließlich auf elektronischem Weg durchgeführt. Die Bearbeitungszeiten sind verhältnismäßig kurz, und die Tätigkeit der Registergerichte kann als effektiv und wirtschaftsfreundlich bezeichnet werden. Hinsichtlich der Gründung einer GmbH in Ungarn muss des Weiteren angemerkt werden, dass es zwei verschiedene Gründungsverfahren gibt: das ordentliche und das vereinfachte. In beiden Verfahren besteht Anwaltszwang.

 

Rz. 10

Das ordentliche Gründungsverfahren muss mit einem relativ hohen formellen Aufwand betrieben werden, da für die Gründung der Gesellschaft zahlreiche Daten in vorgeschriebener Form und Dokumentation beim Registergericht eingereicht werden müssen. Das vereinfachte Verfahren unterscheidet sich insoweit vom ordentlichen Verfahren, als eine vorgegebene Mustersatzung zur Gründung der GmbH verwendet werden muss.

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