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Die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist seit dem 16.3.2017 gerichtsgebührenfrei. Im Zusammenhang mit der Gründung und Eintragung der GmbH fallen Kosten für die obligatorische Beauftragung eines Rechtsanwalts an, welcher neben dem Verfahren vor dem Registergericht auch die notwendigen Urkundenentwürfe erstellen muss. Die Kosten notarieller Firmenzeichnungserklärungen der vertretungsberechtigten Personen der Gesellschaft liegen bei ca. 3.000 HUF pro Exemplar.

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