An das
Amtsgericht ...
– Familiengericht –
...
per beA
Antrag auf Zahlung von Volljährigenunterhalt |
In der Familiensache
der Frau ...,
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Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...
gegen
Herrn ...,
Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantragen wir,
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der Antragstellerin für die erste Instanz Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der Unterzeichnerin/des Unterzeichners/des Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen. |
Darüber hinaus wird beantragt:
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Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin ab ... jeweils monatlich im Voraus eine Unterhaltsrente von ... EUR zu zahlen. Der Antragsgegner wird außerdem verpflichtet, an die Antragstellerin Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB von folgenden monatlichen Unterhaltsrückstandsbeträgen zu zahlen: von ... EUR seit dem ..., von ... EUR seit dem ..., von ... EUR seit dem ... . |
Für den Fall des schriftlichen Vorverfahrens wird bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Verteidigungsabsicht beantragt, ohne mündliche Verhandlung durch Versäumnisbeschluss zu entscheiden.
Begründung:
I.
Der Antragsgegner ist der Vater der volljährigen Antragstellerin und nur ihr gegenüber nach §§ 1601 ff. BGB unterhaltspflichtig. Die Antragstellerin ist Schülerin der Klasse ... der Schule ..., die sie voraussichtlich noch bis zum ... besuchen wird.
Die Antragstellerin hat kein Einkommen und kein Vermögen und wohnt bei ihrer Mutter, Frau ... . Diese bekommt auch das Kindergeld von monatlich ... EUR ausgezahlt.
II.
Einen Unterhaltstitel zugunsten der Antragstellerin gibt es bisher nicht. Die Antragstellerin bezieht keine Leistungen nach dem SGB II. (Das Sozialamt hat durch den beigefügten Vertrag vom ... die kraft Gesetzes übergegangenen Unterhaltsansprüche der Antragstellerin auf diese zur gerichtlichen Geltendmachung rückübertragen.)
Der Antragsgegner übt den Beruf eines ... aus. Er wurde von der Antragstellerin durch das außergerichtliche Schreiben vom ... aufgefordert, für eine Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen.
Beweis: Vorlage des Schreibens vom ...
Nach der daraufhin erteilten Auskunft beträgt sein um die berufsbedingten Aufwendungen bereinigtes monatliches Nettoeinkommen ... EUR.
Beweis: Vorlage der Auskunft des Antragsgegners vom ... nebst Anlagen
Seit dem ... hat der Antragsgegner jedoch keinen Unterhalt mehr an die Antragstellerin gezahlt und ihr auch keinen vollstreckbaren Unterhaltstitel übergeben. Demnach ist nunmehr gerichtliche Geltendmachung geboten.
Gemäß § 1613 BGB wird der Unterhalt ab dem Ersten des Monats verlangt, in dem der Antragsgegner das Mahnschreiben erhalten hat.
Die Verzugszinsen auf die im Klageantrag bezeichneten Unterhaltsrückstände ergeben sich aus §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1 Satz 1 BGB. Durch das Mahnschreiben ist der Antragsgegner in Verzug gesetzt worden. § 288 Abs. 1 BGB gilt für Unterhaltsrückstände. Eine Erweiterung des Zinsantrages auf weitere, bis zum Verhandlungstermin etwa zusätzlich aufgelaufenen Unterhaltsrückstände bleibt vorbehalten.
III.
Die Mutter der Antragstellerin hat nach den Verdienstabrechnungen der letzten 12 Monate ein um die berufsbedingten Aufwendungen bereinigtes monatliches Nettoeinkommen in Höhe von ... EUR.
Beweis: Vorlage der Verdienstabrechnungen der Kindesmutter
Das addierte bereinigte Nettoeinkommen beider Eltern fällt in Gruppe ... der Düsseldorfer Tabelle. Entsprechend der vierten Altersstufe und … Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der Unterhaltsbedarf der Antragstellerin auf … EUR. Nach Abzug des bedarfsmindernd zu berücksichtigenden staatlichen Kindergeldes in Höhe von zurzeit … verbleibt ein Betrag von monatlich ... EUR, der vom Antragsgegner nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB wie folgt anteilig zu tragen ist: ...
IV.
Zum Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sind die erforderlichen Unterlagen ohne Abschriften für den Gegner beigefügt. Die volljährige Antragstellerin hat keinen alsbald realisierbaren Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen ihre Eltern, da diese wegen ihrer geringen Leistungsfähigkeit selbst Verfahrenskostenhilfe erhalten könnten.
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(elektronisch signiert)
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin