Kurzbeschreibung
Bei Kindesunterhaltsansprüchen besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einem statischen Unterhalt und einem dynamisierten Unterhalt. Der dynamisierte Unterhalt hat den Vorteil der automatischen Anpassung der Unterhaltsrente entsprechend jeder Änderung des Mindestunterhalts und dem Alter des anspruchsberechtigten Kindes. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Unterhaltsantrag auf Erlass eines dynamisierten Unterhaltstitels
An das
Amtsgericht
- Familiengericht -
per beA
Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt
des minderjährigen Kindes …
geboren am …
gesetzlich vertreten durch seine Mutter,
Frau …
beide wohnhaft …
Verfahrensbevollmächtigter. Rechtsanwalt
gegen
Herrn …
wohnhaft …
geboren am
zeigen wir an, dass der Antragsteller von uns anwaltlich vertreten wird.
Namens und in Vollmacht des Antragstellers wird beantragt, wie folgt zu beschließen:
I.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller eine dynamisierte und zum Ersten eines jeden Monats im Voraus fällige Unterhaltsrente
- für die Zeit ab … in Höhe von … % des jeweiligen Mindestunterhalts der 1. Altersrente nach § 1612a BGB,
- für die Zeit ab … (dem ersten Tag des Monats, in welchem das Kind den 6. Geburtstag hat) in Höhe von … % des jeweiligen Mindestunterhalts der 2. Altersstufe nach § 1612a BGB,
- für die Zeit ab … (dem ersten Tag des Monats, in welchem das Kind den 12. Geburtstag hat) in Höhe von … % des jeweiligen Mindestunterhalts der 3. Altersstufe nach § 1612a BGB,
abzüglich der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes zu zahlen.
II.
Der Beschluss ist sofort wirksam.
Begründung:
Der Antragsgegner ist der Vater des am ... geborenen Antragstellers und diesem gegenüber barunterhaltspflichtig. Der Antragsteller hat keine eigenen Einkünfte und kein Vermögen. Ein Unterhaltstitel wurde bislang nicht errichtet.
Der Antragsteller bezieht auch keinen Unterhaltsvorschuss und keine Sozialleistungen. Er lebt im Haushalt seiner Mutter, die ihrer Unterhaltsverpflichtung ihm gegenüber durch Leistung von Naturalunterhalt nachkommt. Das staatliche Kindergeld in Höhe von derzeit … wird ihr gewährt.
Der Antragsgegner ist als … berufstätig und erzielt nach der von ihm erteilten Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen ein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen in Höhe von … EUR.
Beweis:
In Fotokopie beigefügte Gehaltsnachweise des Antragsgegners für den Zeitraum von … bis …
Der Antragsgegner ist mit Schreiben vom … zur Leistung von Unterhalt in Höhe von … ab … aufgefordert worden. Zahlungen hat er bis heute nicht geleistet. Auch der Aufforderung zur Beibringung eines vollstreckbaren Unterhaltstitels bis zum … ist er nicht nachgekommen.
Im Hinblick auf sein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von … ist der Antragsgegner an sich in die Gruppe … der derzeit geltenden Düsseldorfer Tabelle einzustufen. Da er jedoch nur dem Antragsteller gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, ist die Höhergruppierung um eine Einkommensgruppe entsprechend Anmerkung 1 der Düsseldorfer Tabelle angemessen. Daraus folgt nach der Altersstufe … des Antragstellers ein Tabellenbedarfsbetrag (ohne Kindergeldabzug) von monatlich … EUR, dem ein aus der Düsseldorfer Tabelle ablesbarer Prozentsatz von … % entspricht.
Diese dynamisierte Unterhaltsrente ist nach § 1612b Abs. 1 Nr. 1 BGB um die Hälfte des auf den Antragsgegner entfallenden jeweiligen gesetzlichen Kindergeldes für ein erstes Kind zu vermindern.
(elektronisch signiert)
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin