Normenkette

§ 25 Abs. 4 WEG

 

Kommentar

Es handelt sich um eine unzulässige, gegen § 25 Abs. 4 WEG verstoßende Eventualeinberufung, wenn im Einladungsschreiben zur Erstversammlung erwähnt ist: "Sollte diese Versammlung nicht beschlussfähig sein, wird an gleicher Stelle eine Woche später zum gleichen Zeitpunkt eine neue Versammlung stattfinden, die in jedem Fall beschlussfähig ist." Eine Wiederholungsversammlung darf erst einberufen werden, wenn die Beschlussunfähigkeit der ersten Wohnungseigentümerversammlung feststeht (vgl. auch OLG Bremen, Rechtspfleger 80, 295 und BayObLG, WEM 5/81, 30).

Auch eine Ladung mit Datum des Erstversammlungstages unter Ankündigung einer Zweitversammlung verstößt gegen § 25 Abs. 4 WEG, wenn sie vor Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung vom selben Tage, also vor Feststellung der Beschlussfähigkeit dieser Versammlung abgesandt worden ist.

 

Link zur Entscheidung

( KG Berlin, Beschluss vom 23.12.1987, 24 W 6824/86)

zu Gruppe 3: Begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung

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