Normenkette

§ 3 WEG, § 8 WEG, § 10 WEG, § 15 WEG

 

Kommentar

Die Teilung eines Hausgrundstücks gemäß § 8 WEG in der Weise, dass mit jedem Miteigentumsanteil das Sondereigentum an einer Garage oder anderen Nebenräumen und ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Wohnräumen verbunden wird, ist rechtlich nicht möglich.

 

Link zur Entscheidung

( LG Hagen, Beschluss vom 05.10.1992, 3 T 679/92= NJW-RR 7/93, 402)

zu Gruppe 8: Steuerliche Fragen

Anmerkung:

Mit dieser Entscheidung stellt sich das LG Hagen auf die Seite des LG Braunschweig (RPfl. 91, 201) und gegen die Meinung des BayObLG (NJW 92, 700).

Den Einzelformen des WEG müsse eine Rang- und Werteordnung im Hinblick auf die Gesamtgestaltung des Instituts zukommen, die jedenfalls im Kernbereich nicht umgestürzt werden könne (was jedoch bei Begründung von Kellersondereigentum mit Sondernutzungsrechten an Wohnräumen der Fall sei). Es könne nicht richtig sein, dass das in gewisser Weise wertblinde, formelle Recht der Grundbuchordnung als Mittel dafür dienen solle, eine vom Gesetzgeber durch das WEG gewollte bestimmte Rechtsstruktur zu missachten.

Es wäre eine völlige Umkehrung der gesetzgeberischen Gestaltung, wenn der Hauptzweck des WEG, der ja schließlich dem Gesetz auch den Namen gegeben habe und welcher die Schaffung einer besonderen gefestigten dinglichen Rechtsposition an einer Wohnung zum Inhalt habe (in Abweichung von §§ 93, 94 BGB), tatsächlich auf das Nebengleis einer Vereinbarung abgeschoben und dazu noch - um sich überhaupt noch im Wirkungskreis des WEG halten zu können - rein formalistisch an das Teileigentum (meist an Keller oder Garage) angebunden würde. Dadurch würde die Ganzheitsstruktur des Wohnungseigentumsgesetzes in ein gleichgültiges Einerlei von Rechtsformen ohne innere Verknüpfung zerschlagen. Die Kammer sei deshalb der Auffassung, dass eine isolierte Eintragung eines Sondernutzungsrechts an einer Wohnung, also ohne dass an der Wohnung auch Sondereigentum begründet werde, rechtlich nicht möglich sei.

Die Gesamtproblematik dieser Frage hat allerdings sicher durch die gemeinsame Senatsentscheidung (NJW 92, 3290) an praktischer Bedeutung verloren.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?