Die Berufung hat keinen Erfolg! K stehe ein Anspruch gem. § 17 WEG in der ab dem 1.12.2020 (WEG-Reform) geltenden Fassung zu.

Es sei auch Beschluss über die Entziehungsklage gefasst worden, sodass es auf die streitig gewordene Frage, ob dieser im neuen Recht erforderlich sei, nicht ankomme.

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